Die Janitos Versicherung übernimmt in der Hausratversicherung Balance die notwendigen Schlossänderungskosten, wenn Schlüssel für Gemeinschaftstüren oder Kraftfahrzeuge durch Einbruchdiebstahl oder Raub abhandenkommen – inklusive Notschloss und Auswechslung der Kfz-Schließanlage, begrenzt auf 2 % der Versicherungssumme je Versicherungsfall.
In Erweiterung von Abschnitt A 8.1.5 VHB 2010 gilt:
Versichert sind die notwendigen:
- Kosten des Versicherungsnehmers für Schlossänderungen an Gemeinschaftstüren auf dem Versicherungsgrundstück, wenn Schlüssel von entsprechenden Türen durch Einbruchdiebstahl oder Raub gemäß Abschnitt A 3.2 bzw. 3.4 VHB 2010 abhandengekommen sind.
- Kosten für die Auswechslung einer Kraftfahrzeugschließanlage sowie für vorübergehende Sicherungsmaßnahmen (Notschloss), wenn Kraftfahrzeugschlüssel durch Einbruchdiebstahl oder Raub gemäß Abschnitt A 3.2 bzw. 3.4 VHB 2010 abhandengekommen sind.
Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass die Kraftfahrzeuge Eigentum des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person sind.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 2 % der Versicherungssumme begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Ihnen Schlüssel für gemeinschaftlich genutzte Türen im Haus oder für Ihr Auto durch einen Einbruch oder Raub verloren gehen, hilft dieser Baustein bei den Kosten, die für das Ändern der Schlösser anfallen. Auch das vorübergehende Sichern mit einem Notschloss und das Auswechseln der Fahrzeug-Schließanlage sind mit abgedeckt. Der Betrag, der dabei erstattet wird, ist auf einen festgelegten Anteil der Versicherungssumme beschränkt.
Häufige Fragen
Welche Schlossänderungskosten sind versichert?
Versichert sind die notwendigen Kosten für Schlossänderungen an Gemeinschaftstüren auf dem Versicherungsgrundstück sowie die Kosten für die Auswechslung einer Kraftfahrzeugschließanlage und für vorübergehende Sicherungsmaßnahmen (Notschloss).
Wann besteht Versicherungsschutz für die Schlüssel?
Versicherungsschutz besteht, wenn die Schlüssel durch Einbruchdiebstahl oder Raub gemäß Abschnitt A 3.2 bzw. 3.4 VHB 2010 abhandengekommen sind.
Welche Voraussetzung gilt für Kraftfahrzeuge?
Voraussetzung ist, dass die Kraftfahrzeuge Eigentum des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person sind.
Wie hoch ist die Entschädigung begrenzt?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 2 % der Versicherungssumme begrenzt.