Wenn Kinder erstmals einen eigenen Haushalt in Deutschland gründen, bietet die Janitos Versicherung in der Hausratversicherung Balance einen befristeten Vorsorgeschutz – auch für Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder. Der Schutz gilt für sechs Monate nach den allgemeinen Bedingungen, sofern nicht anderweitig Versicherungsschutz besteht.
Vorsorge für Kinder, die erstmalig eigenen Haushalt gründen:
Soweit nicht anderweitig Versicherungsschutz besteht, gewährt der Versicherer bei erstmaliger Haushaltsgründung der Kinder des Versicherungsnehmers (auch Stief-, Adoptiv- oder Pflegekinder) in Deutschland Versicherungsschutz nach den allgemeinen Versicherungsbedingungen.
- Der Versicherungsschutz gilt für die Dauer von 6 Monaten.
- Danach erlischt der Versicherungsschutz.
- Die Entschädigung ist auf insgesamt 25 % der Versicherungssumme begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Zieht ein Kind zum ersten Mal in einen eigenen Haushalt, ist der neue Hausrat für eine Übergangszeit über die bestehende Police mitversichert. Diese Vorsorge greift nur, wenn für den neuen Haushalt nicht schon ein eigener Versicherungsschutz besteht, und ist zeitlich sowie in der Höhe begrenzt.
Häufige Fragen
Für welche Kinder gilt die Vorsorge bei erstmaliger Haushaltsgründung?
Sie gilt für die Kinder des Versicherungsnehmers, einschließlich Stief-, Adoptiv- oder Pflegekinder, bei erstmaliger Haushaltsgründung in Deutschland.
Wie lange besteht der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz besteht für die Dauer von 6 Monaten. Danach erlischt er.
Wie hoch ist die Entschädigung begrenzt?
Die Entschädigung ist auf insgesamt 25 % der Versicherungssumme begrenzt.
Gilt der Schutz auch, wenn bereits eine andere Versicherung besteht?
Nein. Der Versicherungsschutz wird nur gewährt, soweit nicht anderweitig Versicherungsschutz besteht.
Inhalte aus: Dokumentversion: 2024.07