Bei einem Wohnungswechsel bietet die Janitos Versicherung in der Hausratversicherung Balance uneingeschränkten Versicherungsschutz auch am neuen Versicherungsort – selbst wenn der Beginn des Umzugs nicht unmittelbar mitgeteilt wurde. Im Schadenfall gilt die vereinbarte Versicherungssumme, und ein vereinbarter Unterversicherungsverzicht bleibt gültig.
Verlängerte Meldefrist bei Wohnungswechsel in der Hausratversicherung Balance:
Abweichend von Abschnitt A 11.1 VHB 2010 besteht uneingeschränkt Versicherungsschutz auch am neuen Versicherungsort, wenn der Beginn des Umzugs dem Versicherer nicht unmittelbar mitgeteilt wird.
- Im Schadenfall wird die vereinbarte Versicherungssumme zugrunde gelegt.
- Ein vereinbarter Unterversicherungsverzicht verliert seine Gültigkeit nicht.
Was bedeutet das konkret?
Wer umzieht, ist auch in der neuen Wohnung abgesichert – und zwar selbst dann, wenn der Umzugsbeginn dem Versicherer nicht sofort gemeldet wurde. Für die Regulierung eines Schadens bleibt die vereinbarte Versicherungssumme maßgeblich, und ein zuvor vereinbarter Unterversicherungsverzicht behält seine Wirkung. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich ist der Wortlaut der Bedingungen.
Häufige Fragen
Bin ich nach einem Umzug am neuen Wohnort versichert, auch wenn ich den Umzug nicht sofort gemeldet habe?
Ja. Abweichend von Abschnitt A 11.1 VHB 2010 besteht uneingeschränkt Versicherungsschutz auch am neuen Versicherungsort, wenn der Beginn des Umzugs dem Versicherer nicht unmittelbar mitgeteilt wird.
Welche Versicherungssumme gilt im Schadenfall nach einem Wohnungswechsel?
Im Schadenfall wird die vereinbarte Versicherungssumme zugrunde gelegt.
Bleibt ein vereinbarter Unterversicherungsverzicht nach dem Umzug bestehen?
Ja. Ein vereinbarter Unterversicherungsverzicht verliert seine Gültigkeit nicht.
Für welchen Tarif gilt diese verlängerte Meldefrist?
Die Regelung gilt in der Hausratversicherung der Janitos Versicherung im Tarif Hausratversicherung Balance.