Fehlende Rauchmelder gefährden bei der Hausratversicherung Balance der Janitos Versicherung nicht Ihren Schutz: Wird eine gesetzliche oder behördliche Pflicht zur Installation von Rauchmeldern in den versicherten Räumen nicht eingehalten, gilt dies ausdrücklich nicht als Obliegenheitsverletzung.
Regelung im Tarif Hausratversicherung Balance:
Abweichend von Abschnitt B 8.1.1 (1) VHB 2010 gilt für die Nichtinstallation von Rauchmeldern:
- Die Nichteinhaltung gesetzlicher oder behördlicher Vorschriften zur Installation von Rauchmeldern in den versicherten Räumlichkeiten gilt nicht als Obliegenheitsverletzung.
Was bedeutet das konkret?
Auch wenn in den versicherten Räumen entgegen einer gesetzlichen oder behördlichen Vorschrift keine Rauchmelder angebracht sind, wird dies im Tarif Balance nicht als Verletzung einer Obliegenheit gewertet. Die abweichende Regelung tritt an die Stelle von Abschnitt B 8.1.1 (1) VHB 2010.
Häufige Fragen
Gilt die fehlende Installation von Rauchmeldern als Obliegenheitsverletzung?
Nein. Die Nichteinhaltung gesetzlicher oder behördlicher Vorschriften zur Installation von Rauchmeldern in den versicherten Räumlichkeiten gilt nicht als Obliegenheitsverletzung.
Auf welche Regelung bezieht sich diese Bestimmung?
Die Regelung gilt abweichend von Abschnitt B 8.1.1 (1) VHB 2010.
In welchem Tarif gilt diese Regelung?
Sie gilt im Tarif Hausratversicherung Balance der Janitos Versicherung.
Für welche Räume gilt die Regelung?
Die Regelung bezieht sich auf die versicherten Räumlichkeiten.