Bei einem Wechsel zur Janitos Versicherung in der Hausratversicherung Balance zeigt sich, wer für einen Schaden aufkommt, dessen genauer Zeitpunkt sich selbst per Gutachten nicht feststellen lässt – entscheidend ist, wann die Schadenmeldung eingeht.
Versicherungsschutz nach einem Versichererwechsel bei ungewissem Schadenzeitpunkt:
Tritt nach einem Wechsel des Hausratversicherers ein Schaden ein, dessen genauen Zeitpunkt des Schadeneintritts der Versicherungsnehmer auch durch ein Gutachten nicht bestimmen kann, so tritt die Janitos Versicherung AG in die Schadenregulierung ein, wenn der Eingang der Schadenmeldung in die Vertragslaufzeit (gemäß Abschnitt B 2 VHB 2010) der Janitos Versicherung AG fällt.
Sofern sich herausstellt, dass der Schadenfall bereits einem anderen Versicherer gemeldet wurde, behält sich die Janitos Versicherung AG Regressansprüche gegen diesen vor.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie den Hausratversicherer gewechselt haben und ein Schaden auftritt, dessen Zeitpunkt sich nicht genau bestimmen lässt – auch nicht mit einem Gutachten –, kümmert sich Janitos um die Regulierung, sofern Ihre Schadenmeldung innerhalb der Laufzeit Ihres Vertrags eingeht. Stellt sich später heraus, dass der Schaden bereits bei einem anderen Versicherer gemeldet war, kann sich Janitos dessen Kosten von diesem zurückholen.
Häufige Fragen
Wer reguliert den Schaden, wenn der genaue Schadenzeitpunkt unklar ist?
Die Janitos Versicherung AG tritt in die Schadenregulierung ein, wenn der Eingang der Schadenmeldung in die Vertragslaufzeit (gemäß Abschnitt B 2 VHB 2010) der Janitos Versicherung AG fällt.
Was gilt, wenn der Zeitpunkt des Schadeneintritts nicht bestimmbar ist?
Kann der Versicherungsnehmer den genauen Zeitpunkt des Schadeneintritts nach einem Wechsel des Hausratversicherers auch durch ein Gutachten nicht bestimmen, ist der Eingang der Schadenmeldung innerhalb der Vertragslaufzeit maßgeblich für den Eintritt der Janitos Versicherung AG in die Regulierung.
Was passiert, wenn der Schaden bereits einem anderen Versicherer gemeldet wurde?
Stellt sich heraus, dass der Schadenfall bereits einem anderen Versicherer gemeldet wurde, behält sich die Janitos Versicherung AG Regressansprüche gegen diesen vor.
Auf welchen Zeitpunkt kommt es für den Versicherungsschutz an?
Entscheidend ist, dass der Eingang der Schadenmeldung in die Vertragslaufzeit der Janitos Versicherung AG fällt.
Dokumentversion: 2024.07