In der Hausratversicherung der Janitos Versicherung gelten im Tarif Hausratversicherung Balance klare Sicherheitsvorschriften: Bei Abwesenheit müssen Schließvorrichtungen, vereinbarte Sicherungen und Einbruchmeldeanlagen betätigt und funktionsfähig gehalten werden – wer diese Obliegenheiten verletzt, riskiert Kündigung oder Leistungsfreiheit.
Abwesenheit von der Wohnung:
(1) Für die Zeit, in der sich niemand in der Wohnung aufhält, sind alle Schließvorrichtungen und vereinbarten Sicherungen zu betätigen und die vereinbarten Einbruchmeldeanlagen einzuschalten.
Dies gilt nicht, wenn die Wohnung nur für sehr kurze Zeit verlassen wird (z. B. Gang zum Briefkasten oder Mülleimer).
Instandhaltung der Sicherungen:
(2) Alle Schließvorrichtungen, vereinbarten Sicherungen und vereinbarten Einbruchmeldeanlagen sind in gebrauchsfähigem Zustand zu erhalten; Störungen, Mängel und Schäden sind unverzüglich zu beseitigen.
Folgen bei Verletzung der Obliegenheiten:
(3) Verletzt der Versicherungsnehmer oder sein Repräsentant eine dieser Obliegenheiten, so ist der Versicherer nach Maßgabe der in Abschnitt B 8.3 VHB 2010 beschriebenen Voraussetzungen zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei.
Was bedeutet das konkret?
Verlässt man die Wohnung, sollten alle Schlösser abgeschlossen, die vereinbarten Sicherungen genutzt und vereinbarte Alarmanlagen eingeschaltet sein. Für ganz kurze Wege wie zum Briefkasten ist das nicht nötig. Wichtig ist außerdem, dass die Sicherungen dauerhaft funktionieren. Wer sich nicht daran hält, muss damit rechnen, dass der Versicherer den Vertrag kündigt oder im Schadenfall weniger oder gar nicht zahlt.
Häufige Fragen
Was muss ich beachten, wenn ich meine Wohnung verlasse?
Für die Zeit, in der sich niemand in der Wohnung aufhält, sind alle Schließvorrichtungen und vereinbarten Sicherungen zu betätigen und die vereinbarten Einbruchmeldeanlagen einzuschalten.
Gilt das auch für ganz kurze Abwesenheiten?
Nein. Die Vorschrift gilt nicht, wenn die Wohnung nur für sehr kurze Zeit verlassen wird, zum Beispiel für den Gang zum Briefkasten oder Mülleimer.
Muss ich die Sicherungen instand halten?
Ja. Alle Schließvorrichtungen, vereinbarten Sicherungen und vereinbarten Einbruchmeldeanlagen sind in gebrauchsfähigem Zustand zu erhalten; Störungen, Mängel und Schäden sind unverzüglich zu beseitigen.
Was passiert, wenn ich eine dieser Vorschriften verletze?
Verletzt der Versicherungsnehmer oder sein Repräsentant eine dieser Obliegenheiten, so ist der Versicherer nach Maßgabe der in Abschnitt B 8.3 VHB 2010 beschriebenen Voraussetzungen zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei.