Wird nach einem versicherten Schaden eine Kinderbetreuung notwendig, übernimmt die Janitos Versicherung in der Hausratversicherung Balance die notwendigen und tatsächlich angefallenen Betreuungskosten – vorausgesetzt, die Schadensumme übersteigt voraussichtlich einen bestimmten Betrag. Erfahren Sie hier, welche Grenzen je Versicherungsfall gelten.
In der Hausratversicherung der Janitos Versicherung gilt im Tarif Hausratversicherung Balance folgendes für die Kinderbetreuung im Notfall (nach versichertem Schaden):
Der Versicherer erstattet die notwendigen und tatsächlich angefallenen Kosten für eine Kinderbetreuung, wenn diese nach einem versicherten Schaden erforderlich ist.
Voraussetzung für die Erstattung:
- Die Schadensumme muss voraussichtlich eine Höhe von EUR 3.500 übersteigen.
Begrenzung der Entschädigung:
- Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf EUR 250 begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie nach einem versicherten Schaden – etwa während der Aufräum- oder Reparaturphase – kurzfristig jemanden für die Betreuung Ihrer Kinder brauchen, kann die Hausratversicherung Balance die dafür anfallenden Kosten übernehmen. Damit dieser Baustein greift, muss der Schaden eine gewisse Größenordnung erreichen. Die Erstattung ist zudem pro Versicherungsfall auf einen festen Höchstbetrag beschränkt.
Häufige Fragen
Wann werden die Kosten für die Kinderbetreuung erstattet?
Die Kosten werden erstattet, wenn eine Kinderbetreuung nach einem versicherten Schaden erforderlich ist und die Schadensumme voraussichtlich eine Höhe von EUR 3.500 übersteigt.
Bis zu welchem Betrag erfolgt die Erstattung?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf EUR 250 begrenzt.
Welche Kosten übernimmt die Versicherung genau?
Erstattet werden die notwendigen und tatsächlich angefallenen Kosten für eine Kinderbetreuung, die nach einem versicherten Schaden erforderlich ist.
Gilt die Leistung bei jedem Schaden?
Voraussetzung ist, dass die Schadensumme voraussichtlich eine Höhe von EUR 3.500 übersteigt.