Die Hausratversicherung der Janitos Versicherung im Tarif Balance schützt bei Diebstahl versicherter Sachen aus verschlossenen Kraftfahrzeugen, Anhängern, Kfz-Dachboxen und Wasserfahrzeugen. Wichtig sind fest umschlossene, aufgebrochene Behältnisse – die Entschädigung ist begrenzt und Wertsachen sind ausgeschlossen.
Mitversichert ist der Diebstahl von versicherten Sachen:
- aus dem verschlossenen Innen- oder Kofferraum eines Kraftfahrzeugs (einschließlich Wohnmobil), dem verschlossenen Anhänger oder aus der auf das Fahrzeug montierten verschlossenen Kfz-Dachbox.
- aus dem mit mindestens einem Sicherheitsschloss verschlossenen Innenraum eines Wasserfahrzeugs.
Voraussetzung für den Versicherungsschutz:
Es muss sich um fest umschlossene Behältnisse handeln, die vom Täter aufgebrochen oder gewaltsam geöffnet wurden. Darunter fällt explizit auch das Aufschneiden oder Aufschlitzen von Cabriodächern.
Eine Abdeckung mit Planen, Persenningen oder Ähnlichem gilt dagegen nicht als feste Umschließung.
Elektrische, elektronische und optische Geräte:
Für diese Geräte besteht Versicherungsschutz nur, sofern sie sich zum Zeitpunkt des Diebstahls im Innen- oder Kofferraum eines Kraftfahrzeugs befanden und von außen für den Täter nicht sichtbar waren.
Kein Versicherungsschutz:
Für Wertsachen inkl. Bargeld besteht kein Versicherungsschutz.
Entschädigungsgrenzen:
- Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5 % der Versicherungssumme begrenzt.
- Im Rahmen dieser Entschädigungsgrenze beträgt die Leistung des Versicherers für elektrische, elektronische und optische Geräte maximal EUR 250.
Was bedeutet das konkret?
Werden Ihre versicherten Sachen aus einem abgeschlossenen Fahrzeug, Anhänger, einer montierten Dachbox oder dem Innenraum eines abgesicherten Bootes gestohlen, greift der Schutz – vorausgesetzt, der Täter hat das feste Behältnis gewaltsam geöffnet. Empfindliche Technik ist nur geschützt, wenn sie verstaut und nicht sichtbar war. Für Wertsachen und Bargeld gilt der Schutz nicht, und die Erstattung ist der Höhe nach begrenzt.
Häufige Fragen
Aus welchen Fahrzeugen ist ein Diebstahl mitversichert?
Mitversichert ist der Diebstahl aus dem verschlossenen Innen- oder Kofferraum eines Kraftfahrzeugs (einschließlich Wohnmobil), dem verschlossenen Anhänger, einer auf das Fahrzeug montierten verschlossenen Kfz-Dachbox sowie aus dem mit mindestens einem Sicherheitsschloss verschlossenen Innenraum eines Wasserfahrzeugs.
Gilt eine Plane oder Persenning als feste Umschließung?
Nein. Eine Abdeckung mit Planen, Persenningen oder Ähnlichem gilt nicht als feste Umschließung. Voraussetzung ist ein fest umschlossenes Behältnis, das vom Täter aufgebrochen oder gewaltsam geöffnet wurde – dazu zählt auch das Aufschneiden oder Aufschlitzen von Cabriodächern.
Sind elektronische Geräte im Auto geschützt?
Für elektrische, elektronische und optische Geräte besteht Versicherungsschutz nur, sofern sie sich zum Zeitpunkt des Diebstahls im Innen- oder Kofferraum eines Kraftfahrzeugs befanden und von außen für den Täter nicht sichtbar waren.
Sind Wertsachen und Bargeld mitversichert?
Nein. Für Wertsachen inklusive Bargeld besteht kein Versicherungsschutz.
Wie hoch ist die Entschädigung begrenzt?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5 % der Versicherungssumme begrenzt. Innerhalb dieser Grenze beträgt die Leistung für elektrische, elektronische und optische Geräte maximal EUR 250.