In der Hausratversicherung der Janitos Versicherung ist im Tarif Hausratversicherung Balance auch der Trickdiebstahl in versicherten Räumlichkeiten abgesichert – etwa wenn Täter eine Befugnis, eine Notlage oder ein Vertrauensverhältnis vortäuschen, um versicherte Sachen zu entwenden. Erfahren Sie, welche Sachen versichert sind und bis zu welcher Grenze entschädigt wird.
In Erweiterung von Abschnitt A 3 VHB 2010 gilt:
Versicherungsschutz besteht für Diebstahl, bei dem der Täter versicherte Sachen entwendet unter:
- Vortäuschung einer Befugnis zum Betreten,
- Vortäuschung einer Notlage mit Appell an die Hilfsbereitschaft,
- Vortäuschung einer persönlichen Beziehung,
- Anwendung eines sonstigen Täuschungsmanövers mit dem Ziel der Ablenkung oder
- Ausnutzung eines zuvor geschaffenen Vertrauensverhältnisses.
Abweichend von Abschnitt A 6.2.3 (4) VHB 2010 sind nur Sachen versichert, die Eigentum des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person sind.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5 % der Versicherungssumme, maximal EUR 2.500 begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz greift, wenn jemand Sie mit einem Trick täuscht – zum Beispiel indem er sich unter einem Vorwand Zutritt verschafft, an Ihre Hilfsbereitschaft appelliert, eine persönliche Beziehung vorgibt, Sie ablenkt oder ein zuvor aufgebautes Vertrauen ausnutzt – und dabei versicherte Sachen stiehlt. Versichert sind dabei die eigenen Sachen des Versicherungsnehmers oder von Personen, die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben. Die Erstattung ist der Höhe nach begrenzt.
Häufige Fragen
Was gilt als Trickdiebstahl in den versicherten Räumlichkeiten?
Ein Diebstahl, bei dem der Täter versicherte Sachen entwendet, indem er eine Befugnis zum Betreten, eine Notlage mit Appell an die Hilfsbereitschaft oder eine persönliche Beziehung vortäuscht, ein sonstiges Täuschungsmanöver zur Ablenkung anwendet oder ein zuvor geschaffenes Vertrauensverhältnis ausnutzt.
Welche Sachen sind beim Trickdiebstahl versichert?
Abweichend von Abschnitt A 6.2.3 (4) VHB 2010 sind nur Sachen versichert, die Eigentum des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person sind.
Wie hoch ist die Entschädigung begrenzt?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5 % der Versicherungssumme, maximal EUR 2.500 begrenzt.
Auf welcher Grundlage besteht der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz für Trickdiebstahl in versicherten Räumlichkeiten besteht in Erweiterung von Abschnitt A 3 VHB 2010.