Wird Ihnen unterwegs die Tasche entrissen oder durch einen Trick entwendet, greift bei der Janitos Versicherung im Tarif Hausratversicherung Balance ein spezieller Schutz gegen Trick- und Taschendiebstahl außerhalb des Versicherungsorts – mit klaren Entschädigungsgrenzen für Taschen samt Inhalt.
In Erweiterung von Abschnitt A 3 VHB 2010 gilt:
Versicherungsschutz besteht für den Diebstahl von Taschen einschließlich deren Inhalt, sofern folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Die Tasche befindet sich im unmittelbaren Einflussbereich des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person.
- Die Wegnahme erfolgt durch angewandte List, Schnelligkeit, besondere Geschicklichkeit oder unter Ausnutzung eines Überraschungsmomentes.
Nicht versichert ist:
- allein der Diebstahl des Tascheninhalts aus einer Tasche.
Im Sinne dieser Regelung gelten reine Schutzhüllen (z. B. für Kameras) sowie Brieftaschen, Geldbörsen, Portemonnaies oder vergleichbare Behältnisse nicht als Taschen.
Abweichend von Abschnitt A 6.2.3(4) VHB 2010 sind nur Sachen versichert, die Eigentum des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person sind.
Entschädigungsgrenzen:
- Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5 % der Versicherungssumme, maximal EUR 2.500 begrenzt.
- Im Rahmen dieser Entschädigungsgrenze beträgt die Leistung des Versicherers für Wertsachen inkl. Bargeld sowie für elektrische, elektronische und optische Geräte maximal EUR 250.
Was bedeutet das konkret?
Wird Ihnen unterwegs die Tasche gestohlen – etwa weil ein Dieb einen günstigen Moment ausnutzt, besonders schnell oder geschickt zugreift oder Sie mit einem Trick ablenkt –, ist die Tasche mitsamt Inhalt abgesichert, solange sie sich in Ihrer Nähe befand. Voraussetzung ist, dass die Sachen Ihnen oder einer in Ihrem Haushalt lebenden Person gehören. Wird dagegen nur etwas aus einer Tasche entwendet, greift dieser Schutz nicht. Für die Erstattung gelten festgelegte Höchstgrenzen, die für Wertsachen und Elektronik zusätzlich begrenzt sind.
Häufige Fragen
Was gilt als Trick- und Taschendiebstahl außerhalb des Versicherungsorts?
Versichert ist der Diebstahl von Taschen einschließlich deren Inhalt, wenn sich die Tasche im unmittelbaren Einflussbereich des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person befindet und die Wegnahme durch angewandte List, Schnelligkeit, besondere Geschicklichkeit oder unter Ausnutzung eines Überraschungsmomentes erfolgt.
Ist der Diebstahl allein des Tascheninhalts versichert?
Nein. Allein der Diebstahl des Tascheninhalts aus einer Tasche ist nicht versichert. Reine Schutzhüllen (z. B. für Kameras) sowie Brieftaschen, Geldbörsen, Portemonnaies oder vergleichbare Behältnisse gelten dabei nicht als Taschen.
Wessen Sachen sind versichert?
Abweichend von Abschnitt A 6.2.3(4) VHB 2010 sind nur Sachen versichert, die Eigentum des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person sind.
Wie hoch ist die Entschädigung begrenzt?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5 % der Versicherungssumme, maximal EUR 2.500 begrenzt. Innerhalb dieser Grenze beträgt die Leistung für Wertsachen inkl. Bargeld sowie für elektrische, elektronische und optische Geräte maximal EUR 250.