Wird nach einem Einbruchdiebstahl oder Raub eine Kunden-, Scheck- oder Kreditkarte missbraucht, greift bei der Janitos Versicherung im Tarif Hausratversicherung Balance ein zusätzlicher Schutz – auch dann, wenn bei einem Raub die Herausgabe der PIN erzwungen wird. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5 % der Versicherungssumme begrenzt.
In Erweiterung von Abschnitt A 13.2.2 (1) VHB 2010 gilt:
Mitversichert ist der Missbrauch von Kunden-, Scheck- und Kreditkarten nach Einbruchdiebstahl oder Raub, sofern hierfür nicht anderweitig Versicherungsschutz besteht.
Darüber hinaus besteht Versicherungsschutz, wenn bei einem Raub gemäß Abschnitt A 3.4 VHB 2010 zusätzlich die Herausgabe einer persönlichen Identifikationsnummer (PIN) erzwungen wird.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5 % der Versicherungssumme begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Werden Ihnen bei einem Einbruch oder Raub Ihre Karten entwendet und anschließend missbräuchlich verwendet, ist der dadurch entstandene Schaden mitversichert. Der Schutz gilt auch, wenn Sie bei einem Raub gezwungen werden, Ihre PIN preiszugeben. Voraussetzung ist, dass für diesen Schaden nicht bereits eine andere Versicherung aufkommt. Die Leistung ist je Versicherungsfall auf einen Anteil Ihrer Versicherungssumme begrenzt.
Häufige Fragen
Was ist beim Kartenmissbrauch nach Einbruch oder Raub mitversichert?
Mitversichert ist der Missbrauch von Kunden-, Scheck- und Kreditkarten nach Einbruchdiebstahl oder Raub, sofern hierfür nicht anderweitig Versicherungsschutz besteht.
Gilt der Schutz auch, wenn die PIN erzwungen wurde?
Ja. Versicherungsschutz besteht darüber hinaus, wenn bei einem Raub gemäß Abschnitt A 3.4 VHB 2010 zusätzlich die Herausgabe einer persönlichen Identifikationsnummer (PIN) erzwungen wird.
Wie hoch ist die Entschädigung begrenzt?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5 % der Versicherungssumme begrenzt.
Was gilt, wenn bereits eine andere Versicherung besteht?
Der Schutz greift nur, sofern für den Kartenmissbrauch nicht anderweitig Versicherungsschutz besteht.
Inhalte aus: VHB 2010 – Hausratversicherung Balance, Dokumentversion 2024.07