Die Janitos Versicherung schließt in der Hausratversicherung Balance auch die räuberische Erpressung in den Schutz ein: Wird bei einem versicherten Raub die Heranschaffung der Sachen an den Ort der Wegnahme oder Herausgabe erpresst, besteht Versicherungsschutz – die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5 % der Versicherungssumme begrenzt.
In der Hausratversicherung der Janitos Versicherung gilt im Tarif Hausratversicherung Balance folgendes für Erpressung (räuberische Erpressung):
In Erweiterung von Abschnitt A 3.4.3 VHB 2010 gilt:
- Bei einem versicherten Raub nach Abschnitt A 3.4 VHB 2010 besteht auch dann Versicherungsschutz, wenn die Heranschaffung der Sachen an den Ort der Wegnahme oder Herausgabe erpresst wurde.
- Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5 % der Versicherungssumme begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Wird bei einem versicherten Raub nicht nur eine Sache weggenommen, sondern zusätzlich erzwungen, dass Gegenstände erst an den Ort der Wegnahme oder Herausgabe gebracht werden, greift der Versicherungsschutz ebenfalls. Für diesen Fall gilt eine Obergrenze bei der Entschädigung, die sich an der Versicherungssumme orientiert.
Häufige Fragen
Ist räuberische Erpressung im Tarif Hausratversicherung Balance mitversichert?
Ja. In Erweiterung von Abschnitt A 3.4.3 VHB 2010 besteht bei einem versicherten Raub nach Abschnitt A 3.4 VHB 2010 auch dann Versicherungsschutz, wenn die Heranschaffung der Sachen an den Ort der Wegnahme oder Herausgabe erpresst wurde.
Wie hoch ist die Entschädigung bei erpresster Heranschaffung begrenzt?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5 % der Versicherungssumme begrenzt.
Auf welche Bedingungen bezieht sich diese Erweiterung?
Die Regelung erweitert Abschnitt A 3.4.3 VHB 2010 und bezieht sich auf einen versicherten Raub nach Abschnitt A 3.4 VHB 2010.
Was bedeutet „Heranschaffung der Sachen“ in diesem Zusammenhang?
Gemeint ist, dass erpresst wird, die Sachen an den Ort der Wegnahme oder Herausgabe zu bringen. In diesem Fall besteht Versicherungsschutz im Rahmen der genannten Begrenzung.