In der Hausratversicherung der Janitos Versicherung ist im Tarif Balance auch der einfache Diebstahl von Bekleidung aus Umkleideräumen und Kabinen von Sportstätten mitversichert. So bleibt Ihre Kleidung beim Sport geschützt – die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 250 Euro begrenzt.
In Erweiterung von A 3 VHB 2010 gilt:
- Versicherungsschutz besteht für den einfachen Diebstahl von Bekleidung aus Umkleideräumen / Kabinen von Sportstätten.
- Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf EUR 250 begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Wird Ihnen beim Sport Bekleidung aus einem Umkleideraum oder einer Kabine gestohlen, greift der Versicherungsschutz auch ohne besondere Einbruchsspuren. Für einen solchen Fall steht Ihnen eine Erstattung bis zu einem festgelegten Höchstbetrag zur Verfügung.
Häufige Fragen
Ist der Diebstahl von Kleidung aus einer Umkleidekabine mitversichert?
Ja. Es besteht Versicherungsschutz für den einfachen Diebstahl von Bekleidung aus Umkleideräumen bzw. Kabinen von Sportstätten.
Wie hoch ist die Entschädigung?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf EUR 250 begrenzt.
Muss ein Einbruch vorliegen, damit gezahlt wird?
Nein. Versichert ist der einfache Diebstahl von Bekleidung aus Umkleideräumen / Kabinen von Sportstätten.
Auf welcher Grundlage gilt diese Regelung?
Die Regelung gilt in Erweiterung von A 3 VHB 2010.