In der Hausratversicherung Balance der Janitos Versicherung zählen auch technische, optische und akustische Anlagen zur Sicherung des versicherten Hausrates zum Hausrat, sofern sie sich auf dem Grundstück der versicherten Wohnung befinden und keine Entschädigung über eine Gebäudeversicherung erlangt werden kann.
In Erweiterung zu Abschnitt A 6.2.3 VHB 2010 gilt:
Zum Hausrat gehören auch technische, optische und akustische Anlagen, die zur Sicherung des versicherten Hausrates dienen und die sich auf dem Grundstück befinden, auf dem die versicherte Wohnung liegt.
Der Einschluss gilt jedoch nur, sofern keine Entschädigung über eine Gebäudeversicherung erlangt werden kann.
Was bedeutet das konkret?
Anlagen, die dazu dienen, Ihren Hausrat zu sichern – zum Beispiel technische, optische oder akustische Überwachungseinrichtungen –, werden als Teil des Hausrats angesehen. Voraussetzung ist, dass sie sich auf dem Grundstück der versicherten Wohnung befinden. Greift für den Schaden eine Gebäudeversicherung, hat diese Vorrang und der Einschluss über die Hausratversicherung entfällt.
Häufige Fragen
Sind Überwachungsanlagen in der Hausratversicherung Balance mitversichert?
Ja. Zum Hausrat gehören auch technische, optische und akustische Anlagen, die zur Sicherung des versicherten Hausrates dienen.
Wo müssen sich die Anlagen befinden?
Die Anlagen müssen sich auf dem Grundstück befinden, auf dem die versicherte Wohnung liegt.
Gilt der Einschluss uneingeschränkt?
Nein. Der Einschluss gilt nur, sofern keine Entschädigung über eine Gebäudeversicherung erlangt werden kann.
Auf welche Regelung bezieht sich dieser Einschluss?
Er gilt in Erweiterung zu Abschnitt A 6.2.3 VHB 2010.