Die Hausratversicherung der Janitos Versicherung ersetzt im Tarif Hausratversicherung Balance den Diebstahl versicherter Sachen aus dem Krankenzimmer während eines stationären Aufenthalts sowie aus Praxisräumen bei einem Arztbesuch – mit klaren Entschädigungsgrenzen für Wertsachen, Bargeld und Geräte.
Mitversichert ist:
- der Diebstahl versicherter Sachen aus dem Krankenzimmer des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person während eines vorübergehenden stationären Aufenthaltes,
- der Diebstahl aus Praxisräumen bei einem Arztbesuch.
Als vorübergehender stationärer Aufenthalt gelten:
- Kranken-, Kur-, Reha- oder Sanatoriumsaufenthalt,
- Pflegeheim- oder Altenheimaufenthalt (Kurzzeitpflege bis max. 3 Monate).
Entschädigungsgrenzen:
- Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5 % der Versicherungssumme begrenzt.
- Im Rahmen dieser Entschädigungsgrenze beträgt die Leistung des Versicherers für Wertsachen inkl. Bargeld sowie für elektrische, elektronische und optische Geräte maximal EUR 250.
Was bedeutet das konkret?
Wird jemand vorübergehend stationär versorgt oder besucht eine Arztpraxis, sind mitgenommene versicherte Sachen bei Diebstahl geschützt. Das gilt für den Versicherungsnehmer und für Personen, die mit ihm im gleichen Haushalt leben. Für die Erstattung gelten Obergrenzen: insgesamt ein Anteil der Versicherungssumme und ein zusätzliches Limit speziell für Wertsachen, Bargeld und Geräte.
Häufige Fragen
Wo ist der Diebstahl mitversichert?
Mitversichert ist der Diebstahl versicherter Sachen aus dem Krankenzimmer während eines vorübergehenden stationären Aufenthalts sowie aus Praxisräumen bei einem Arztbesuch.
Welche Aufenthalte sind eingeschlossen?
Eingeschlossen sind stationäre Kranken-, Kur-, Reha-, Sanatoriums-, Pflegeheim- und Altenheimaufenthalte, bei Kurzzeitpflege bis maximal 3 Monate.
Wessen Sachen sind geschützt?
Geschützt sind versicherte Sachen des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person.
Wie hoch ist die Entschädigung je Versicherungsfall?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5 % der Versicherungssumme begrenzt.
Gibt es ein Limit für Wertsachen und Geräte?
Ja. Im Rahmen der Entschädigungsgrenze beträgt die Leistung für Wertsachen inkl. Bargeld sowie für elektrische, elektronische und optische Geräte maximal EUR 250.