Die Hausratversicherung Balance der Janitos Versicherung deckt den Diebstahl versicherter Sachen am Arbeitsplatz ab – vorausgesetzt, die Entwendung erfolgt während der Geschäftszeiten in Räumen des Arbeitgebers und wird gemeldet. Wertsachen und Bargeld sind ausgeschlossen, die Entschädigung ist auf 5 % der Versicherungssumme begrenzt.
Mitversichert ist der Diebstahl versicherter Sachen am Arbeitsplatz des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person.
Was gilt als Arbeitsplatz:
Der Arbeitsplatz ist jene Stelle in einem Betrieb, einer Verwaltung oder einer Organisation, an welcher der Versicherungsnehmer oder eine mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebende Person seine im Rahmen des Arbeitsverhältnisses geschuldete Tätigkeit erbringt.
Örtliche Beschränkung:
Der Versicherungsschutz ist auf Diebstähle in Gebäuden oder Räumlichkeiten beschränkt, die vom Arbeitgeber für mindestens 7 Tage gemietet wurden oder sich im Eigentum des Arbeitgebers befinden.
Voraussetzungen für den Versicherungsschutz:
- Die Sachen werden während der offiziellen Geschäftszeiten entwendet.
- Es kann kein Ersatz von Dritten oder einer anderen Versicherung erlangt werden.
- Der Diebstahl wurde dem Arbeitgeber zur Kenntnis gebracht.
Ausschluss:
Kein Versicherungsschutz besteht für Wertsachen inkl. Bargeld.
Entschädigungsgrenzen:
- Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5 % der Versicherungssumme begrenzt.
- Im Rahmen dieser Entschädigungsgrenze beträgt die Leistung des Versicherers für elektrische, elektronische und optische Geräte maximal EUR 250.
Was bedeutet das konkret?
Wird Ihnen etwas an Ihrem Arbeitsplatz gestohlen, kann die Hausratversicherung dafür aufkommen. Wichtig ist, dass der Diebstahl während der Geschäftszeiten in Räumen des Arbeitgebers passiert, Sie ihn dort melden und keine andere Stelle den Schaden ersetzt. Für Wertsachen und Bargeld gilt dieser Schutz nicht, und die Erstattung ist der Höhe nach begrenzt.
Häufige Fragen
Ist Diebstahl am Arbeitsplatz mitversichert?
Ja, mitversichert ist der Diebstahl versicherter Sachen am Arbeitsplatz des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Die Sachen müssen während der offiziellen Geschäftszeiten entwendet werden, es darf kein Ersatz von Dritten oder einer anderen Versicherung erlangt werden können, und der Diebstahl muss dem Arbeitgeber zur Kenntnis gebracht worden sein.
Sind Wertsachen und Bargeld mitversichert?
Nein, für Wertsachen inklusive Bargeld besteht kein Versicherungsschutz.
Wie hoch ist die Entschädigung?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5 % der Versicherungssumme begrenzt. Innerhalb dieser Grenze beträgt die Leistung für elektrische, elektronische und optische Geräte maximal EUR 250.
Gilt der Schutz in jedem Gebäude?
Der Versicherungsschutz ist auf Diebstähle in Gebäuden oder Räumlichkeiten beschränkt, die vom Arbeitgeber für mindestens 7 Tage gemietet wurden oder sich im Eigentum des Arbeitgebers befinden.