Nach einem Einbruchdiebstahl übernimmt die Janitos Versicherung in der Hausratversicherung Balance auch die Mehrgebühren, wenn Täter den Festnetzanschluss oder Mobiltelefone missbrauchen. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5 % der Versicherungssumme begrenzt, bei Mobiltelefonen auf maximal 750 EUR.
Mitversichert sind Kosten durch den Missbrauch des Telefon-Festnetzanschlusses bzw. von Mobiltelefonen (Mehrgebühren), nachdem der Täter auf eine nach Abschnitt A 3.2.1 bis 3.2.6 VHB 2010 bezeichnete Art in die Wohnung eingedrungen ist.
Höhe der Entschädigung:
- Die Entschädigung für nachweislich entstandene Mehrkosten ist je Versicherungsfall auf 5 % der Versicherungssumme begrenzt.
- Im Rahmen dieser Entschädigungsgrenze beträgt die Leistung des Versicherers für Mehrkosten durch den Missbrauch von Mobiltelefonen maximal EUR 750.
Was bedeutet das konkret?
Dringt ein Täter im Zuge eines Einbruchdiebstahls in Ihre Wohnung ein und verursacht durch das Telefonieren über Ihren Festnetzanschluss oder Ihre Mobiltelefone zusätzliche Kosten, sind diese Mehrgebühren mitversichert. Für die Erstattung gelten eine Obergrenze bezogen auf die Versicherungssumme sowie eine gesonderte Höchstgrenze für Mobiltelefone.
Häufige Fragen
Welche Kosten sind bei Telefonmissbrauch mitversichert?
Mitversichert sind die Mehrgebühren durch den Missbrauch des Telefon-Festnetzanschlusses bzw. von Mobiltelefonen, nachdem der Täter in die Wohnung eingedrungen ist.
Wie hoch ist die Entschädigung je Versicherungsfall?
Die Entschädigung für nachweislich entstandene Mehrkosten ist je Versicherungsfall auf 5 % der Versicherungssumme begrenzt.
Gibt es für Mobiltelefone eine gesonderte Grenze?
Ja. Im Rahmen der Entschädigungsgrenze beträgt die Leistung für Mehrkosten durch den Missbrauch von Mobiltelefonen maximal EUR 750.
Unter welcher Voraussetzung greift der Schutz?
Der Schutz greift, nachdem der Täter auf eine nach Abschnitt A 3.2.1 bis 3.2.6 VHB 2010 bezeichnete Art in die Wohnung eingedrungen ist.
Inhalte aus: Dokumentversion: 2024.07