Bei der Janitos Versicherung greift die Hausratversicherung im Tarif Balance auch dann, wenn ein Täter zunächst in einen nicht versicherten Raum des Gebäudes einbricht und von dort ohne zusätzliche Hindernisse in die versicherten Räumlichkeiten gelangt – unabhängig davon, ob der Raum gewerblich oder privat genutzt wird.
Als Einbruchdiebstahl gemäß Abschnitt A 3.2 VHB 2010 gilt auch, wenn der Täter in einen nicht versicherten Raum des Gebäudes, in dem sich der versicherte Hausrat befindet, einbricht und von dort ohne zusätzliche Hindernisse in die versicherten Räumlichkeiten gelangt.
Dabei ist es unerheblich, ob der nicht versicherte Raum gewerblich oder privat genutzt wird.
Was bedeutet das konkret?
Verschafft sich ein Einbrecher zuerst Zugang zu einem Raum im Gebäude, der selbst nicht versichert ist, und kann er von dort ohne weitere Hindernisse überwinden zu müssen in Ihre versicherten Räume vordringen, wird das ebenfalls als Einbruchdiebstahl behandelt. Ob dieser vorgelagerte Raum privat oder gewerblich genutzt wird, spielt dabei keine Rolle.
Häufige Fragen
Gilt ein Einbruch über einen nicht versicherten Raum als Einbruchdiebstahl?
Ja. Bricht der Täter in einen nicht versicherten Raum des Gebäudes ein und gelangt von dort ohne zusätzliche Hindernisse in die versicherten Räumlichkeiten, gilt dies gemäß Abschnitt A 3.2 VHB 2010 als Einbruchdiebstahl.
Kommt es darauf an, wie der nicht versicherte Raum genutzt wird?
Nein. Es ist unerheblich, ob der nicht versicherte Raum gewerblich oder privat genutzt wird.
Muss der versicherte Hausrat im selben Gebäude liegen?
Ja. Die Regelung bezieht sich auf einen nicht versicherten Raum des Gebäudes, in dem sich der versicherte Hausrat befindet.
Was bedeutet „ohne zusätzliche Hindernisse“?
Der Täter muss vom nicht versicherten Raum aus in die versicherten Räumlichkeiten gelangen, ohne dass er dabei weitere Hindernisse überwinden muss.
Inhalte aus: Dokumentversion: 2024.07