In der Hausratversicherung Balance der Janitos Versicherung zählen auch privat genutzte Kellerräume zum Versicherungsort, sofern sie im selben Wohnort wie die versicherte Wohnung liegen – hier erfahren Sie, welche Voraussetzungen dafür gelten.
Im Tarif Hausratversicherung Balance gilt für Kellerräume innerhalb des Wohnortes folgendes:
In Erweiterung zu Abschnitt A 6.3 VHB 2010 gilt:
Zum Versicherungsort gehören auch Kellerräume, die ausschließlich vom Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person zu privaten Zwecken genutzt werden.
Voraussetzung ist, dass sich diese Kellerräume im gleichen Wohnort (politische Gemeinde) wie die versicherte Wohnung befinden.
Was bedeutet das konkret?
Nutzen Sie einen Kellerraum privat und liegt dieser in derselben politischen Gemeinde wie Ihre versicherte Wohnung, so gilt er ebenfalls als Versicherungsort. Wichtig ist, dass der Keller ausschließlich von Ihnen selbst oder einer mit Ihnen im Haushalt lebenden Person genutzt wird.
Häufige Fragen
Gehören Kellerräume außerhalb der Wohnung zum Versicherungsort?
Ja, zum Versicherungsort gehören auch Kellerräume, wenn sie sich im gleichen Wohnort (politische Gemeinde) wie die versicherte Wohnung befinden.
Welche Nutzung des Kellerraums ist Voraussetzung?
Der Kellerraum muss ausschließlich vom Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person zu privaten Zwecken genutzt werden.
Was bedeutet „gleicher Wohnort“ in diesem Zusammenhang?
Gemeint ist die gleiche politische Gemeinde, in der sich auch die versicherte Wohnung befindet.
Auf welche Regelung bezieht sich diese Erweiterung?
Die Regelung gilt in Erweiterung zu Abschnitt A 6.3 VHB 2010.