In der Hausratversicherung Balance der Janitos Versicherung zählen auch Tresorräume in Bank- oder Geldinstituten zum Versicherungsort, sofern dort privat genutzte Kundenschließfächer vom Versicherungsnehmer oder einer in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person eingesetzt werden. Wichtig sind dabei die Grenzen des Versicherungsschutzes gegenüber Dritten und dem Institut selbst.
Im Tarif Hausratversicherung Balance der Janitos Versicherung gilt für Tresorräume in Bank- und Geldinstituten Folgendes:
In Erweiterung zu Abschnitt A 6.3 VHB 2010 gilt:
Zum Versicherungsort gehören auch Tresorräume in Bank- oder Geldinstituten, soweit dort vom Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person Kundenschließfächer zu privaten Zwecken genutzt werden.
Ausschluss vom Versicherungsschutz an diesem Versicherungsort:
- Leistungen, die von einem Schaden verursachenden Dritten erlangt werden können
- Schäden, die das Bank- oder Geldinstitut ersetzt bzw. für die das Bank- oder Geldinstitut haftet
9. Außenversicherung
Was bedeutet das konkret?
Wer bei seiner Bank ein Schließfach privat nutzt, hat den Tresorraum als zusätzlichen Versicherungsort abgesichert. Das gilt für den Versicherungsnehmer und Personen, die mit ihm in einem Haushalt leben. Kann jedoch ein Verursacher des Schadens haftbar gemacht werden oder springt das Institut selbst ein, greift der Schutz an diesem Ort nicht.
Häufige Fragen
Gehören Bankschließfächer zum Versicherungsort?
Ja. Zum Versicherungsort gehören auch Tresorräume in Bank- oder Geldinstituten, soweit dort Kundenschließfächer zu privaten Zwecken genutzt werden.
Wer darf das Schließfach nutzen, damit der Schutz gilt?
Die Nutzung muss durch den Versicherungsnehmer oder eine mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebende Person erfolgen – und zwar zu privaten Zwecken.
Wann besteht kein Versicherungsschutz im Tresorraum?
Der Schutz erstreckt sich nicht auf Leistungen, die von einem Schaden verursachenden Dritten erlangt werden können, und nicht auf Schäden, die das Bank- oder Geldinstitut ersetzt bzw. für die es haftet.
Auf welche Regelung bezieht sich diese Erweiterung?
Die Regelung gilt in Erweiterung zu Abschnitt A 6.3 VHB 2010.