Bei der Janitos Versicherung deckt die Hausratversicherung im Tarif Balance auch Beschädigung, Zerstörung und Verlust von aufgegebenem Reisegepäck ab, solange sich versicherte Sachen in Gewahrsam eines Beförderungs- oder Beherbergungsunternehmens oder einer gewerblichen Gepäckaufbewahrung befinden. Erfahren Sie, welche Meldepflichten gelten und wie hoch die Entschädigung ausfällt.
Versichert sind:
- die Beschädigung, Zerstörung und der Verlust von versicherten Sachen auf Reisen, während sie sich in Gewahrsam eines Beförderungs-, eines Beherbergungsunternehmens oder einer gewerblichen Gepäckaufbewahrung befinden.
Meldepflichten im Schadenfall:
- Die Schäden sind dem Beförderungs-, Beherbergungsunternehmen oder der Gepäckaufbewahrung unverzüglich zu melden.
- Dem Versicherer ist hierüber eine Bestätigung des entsprechenden Unternehmens einzureichen.
- Das entsprechende Unternehmen ist vorab in Anspruch zu nehmen.
Entschädigungsgrenze:
- Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 1 % der Versicherungssumme begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Geht Ihr aufgegebenes Gepäck während einer Reise verloren oder wird es beschädigt, während es sich beispielsweise bei einer Fluggesellschaft, im Hotel oder in einer gewerblichen Gepäckaufbewahrung befindet, ist dies grundsätzlich mitversichert. Wichtig ist, dass Sie den Schaden sofort beim betreffenden Unternehmen melden, sich dies bestätigen lassen und zunächst dieses Unternehmen in Anspruch nehmen. Für die Erstattung gilt eine anteilige Obergrenze bezogen auf die Versicherungssumme.
Häufige Fragen
Welche Schäden am aufgegebenen Reisegepäck sind versichert?
Versichert sind Beschädigung, Zerstörung und Verlust von versicherten Sachen auf Reisen, während sie sich in Gewahrsam eines Beförderungs-, eines Beherbergungsunternehmens oder einer gewerblichen Gepäckaufbewahrung befinden.
Was muss ich im Schadenfall tun?
Die Schäden sind dem Beförderungs-, Beherbergungsunternehmen oder der Gepäckaufbewahrung unverzüglich zu melden. Dem Versicherer ist hierüber eine Bestätigung des entsprechenden Unternehmens einzureichen.
Muss ich zuerst das Beförderungs- oder Beherbergungsunternehmen in Anspruch nehmen?
Ja, das entsprechende Unternehmen ist vorab in Anspruch zu nehmen.
Wie hoch ist die Entschädigung begrenzt?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 1 % der Versicherungssumme begrenzt.
Dokumentversion: 2024.07