In der Hausratversicherung der Janitos Versicherung sind im Tarif Hausratversicherung Balance auch Reparaturkosten für Nässeschäden an Bodenbelägen, Innenanstrichen oder Tapeten abgesichert – ebenso wie behindertengerechte Einbauten in gemieteten oder in Sondereigentum befindlichen Wohnungen und Einfamilienhäusern.
In Erweiterung von Abschnitt A 8.1.8 VHB 2010 gilt:
Versichert sind Reparaturkosten für Nässeschäden an:
- Bodenbelägen
- Innenanstrichen
- Tapeten
- behindertengerechten Einbauten
Dies gilt in gemieteten bzw. in Sondereigentum befindlichen Wohnungen und Einfamilienhäusern.
Was bedeutet das konkret?
Kommt es durch austretendes Wasser zu Schäden an Bodenbelägen, Innenanstrichen oder Tapeten, werden die Reparaturkosten übernommen. Das gilt auch für behindertengerechte Einbauten. Voraussetzung ist, dass sich diese in einer gemieteten Wohnung, in einem Einfamilienhaus oder in Räumen befinden, die im Sondereigentum stehen. Dieser Baustein dient als unverbindliche Lesehilfe und ergänzt die oben genannten Bedingungen.
Häufige Fragen
Welche Nässeschäden sind versichert?
Versichert sind Reparaturkosten für Nässeschäden an Bodenbelägen, Innenanstrichen oder Tapeten sowie an behindertengerechten Einbauten.
Für welche Räume gilt diese Absicherung?
Sie gilt für gemietete bzw. in Sondereigentum befindliche Wohnungen und Einfamilienhäuser.
Sind behindertengerechte Einbauten mitversichert?
Ja, Reparaturkosten für Nässeschäden an behindertengerechten Einbauten sind ebenfalls versichert.
Auf welcher Grundlage besteht dieser Versicherungsschutz?
Die Leistung gilt in Erweiterung von Abschnitt A 8.1.8 VHB 2010 im Tarif Hausratversicherung Balance der Janitos Versicherung.
Dokumentversion: 2024.07