Nach einem versicherten, bestimmungswidrigen Wasseraustritt erstattet die Janitos Versicherung im Rahmen der Hausratversicherung Balance die Kosten für die Wiederbefüllung von Aquarien und Wasserbetten sowie die Kosten für den Austausch von Armaturen bei Bruchschäden – jeweils mit klar geregelten Entschädigungsgrenzen.
Befüllkosten für Aquarien und Wasserbetten:
Der Versicherer erstattet die Kosten für die Wiederbefüllung von Aquarien und Wasserbetten nach einem versicherten, bestimmungswidrigen Wasseraustritt.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 2 % der Versicherungssumme begrenzt.
Der Ausschluss hinsichtlich Schäden am Inhalt des Aquariums durch Wasseraustritt gemäß Abschnitt A 4.3.2 (2) VHB 2010 bleibt unberührt.
10.14. Bruchschäden an Armaturen
In Erweiterung von A 4.1. VHB 2010 gilt:
Ersetzt werden auch die Kosten für den Austausch von Armaturen (z. B. Wasser- und Absperrhähne, Ventile, Wassermesser, Geruchsverschlüsse), soweit dieser Austausch infolge eines Versicherungsfalls gemäß A 4.1 VHB 2010 im Bereich der Rohrbruchstelle notwendig ist.
Nicht ersetzt werden die Kosten für den Austausch bereits defekter Armaturen.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5 % der Versicherungssumme begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Läuft nach einem versicherten Wasserschaden das Aquarium oder Wasserbett aus, hilft die Versicherung bei den Kosten des Wiederbefüllens. Muss wegen eines versicherten Rohrbruchs eine Armatur ausgetauscht werden, werden auch diese Austauschkosten übernommen. Für beide Leistungen gelten jeweils eigene Obergrenzen, die sich nach der Versicherungssumme richten.
Häufige Fragen
Werden die Kosten für das Wiederbefüllen eines Aquariums oder Wasserbetts erstattet?
Ja. Der Versicherer erstattet die Kosten für die Wiederbefüllung von Aquarien und Wasserbetten nach einem versicherten, bestimmungswidrigen Wasseraustritt.
Wie hoch ist die Entschädigung für Befüllkosten begrenzt?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 2 % der Versicherungssumme begrenzt.
Sind Schäden am Inhalt des Aquariums durch Wasseraustritt mitversichert?
Der Ausschluss hinsichtlich Schäden am Inhalt des Aquariums durch Wasseraustritt gemäß Abschnitt A 4.3.2 (2) VHB 2010 bleibt unberührt.
Werden Bruchschäden an Armaturen ersetzt?
Ersetzt werden die Kosten für den Austausch von Armaturen (z. B. Wasser- und Absperrhähne, Ventile, Wassermesser, Geruchsverschlüsse), soweit dieser Austausch infolge eines Versicherungsfalls gemäß A 4.1 VHB 2010 im Bereich der Rohrbruchstelle notwendig ist. Die Kosten für den Austausch bereits defekter Armaturen werden nicht ersetzt. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5 % der Versicherungssumme begrenzt.