Bei größeren Schäden übernimmt die Janitos Versicherung in der Hausratversicherung Balance einen Teil der erweiterten Sachverständigenkosten: Übersteigt der entschädigungspflichtige Schaden 15.000 EUR, ersetzt der Versicherer 80 % der vom Versicherungsnehmer zu tragenden Kosten des Sachverständigenverfahrens – bis maximal 7.500 EUR.
Erweiterte Sachverständigenkosten im Tarif Hausratversicherung Balance:
- Voraussetzung: Der entschädigungspflichtige Schaden übersteigt EUR 15.000.
- Leistung: Der Versicherer ersetzt 80 % der nach Abschnitt A 15.6 VHB 2010 durch den Versicherungsnehmer zu tragenden Kosten des Sachverständigenverfahrens.
- Höchstgrenze: maximal EUR 7.500.
Was bedeutet das konkret?
Wenn ein Schaden so groß ist, dass ein Sachverständigenverfahren nötig wird, können dabei Kosten anfallen, die grundsätzlich der Versicherungsnehmer trägt. Übersteigt der ersatzpflichtige Schaden die genannte Grenze, beteiligt sich der Versicherer an diesem Anteil der Kosten – bis zu einem festgelegten Höchstbetrag. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die oben genannten Werte.
Häufige Fragen
Ab welcher Schadenhöhe greifen die erweiterten Sachverständigenkosten?
Die Leistung greift, wenn der entschädigungspflichtige Schaden EUR 15.000 übersteigt.
Welchen Anteil der Kosten übernimmt der Versicherer?
Der Versicherer ersetzt 80 % der nach Abschnitt A 15.6 VHB 2010 durch den Versicherungsnehmer zu tragenden Kosten des Sachverständigenverfahrens.
Gibt es eine Höchstgrenze für die Erstattung?
Ja, die Erstattung beträgt maximal EUR 7.500.
Für welchen Tarif gilt diese Regelung?
Die Regelung gilt in der Hausratversicherung der Janitos Versicherung im Tarif Hausratversicherung Balance.
Dokumentversion: 2024.07