In der Hausratversicherung der Janitos Versicherung verzichtet der Versicherer im Tarif Balance auf einen Regress gegen Angehörige oder im Haushalt beschäftigte Personen, wenn der Versicherungsnehmer dies ausdrücklich wünscht – ein Überblick, wann dieser Verzicht gilt und wann nicht.
Im Tarif Hausratversicherung Balance der Janitos Versicherung gilt für den Regressverzicht Folgendes:
Steht dem Versicherungsnehmer ein Anspruch auf Schadenersatz gegen einen Angehörigen oder gegen eine im Haushalt bzw. am Versicherungsort beschäftigte Person zu und geht der Anspruch auf die Janitos Versicherung AG über, so verzichtet der Versicherer auf eine Geltendmachung dieses Anspruches, wenn der Versicherungsnehmer dies ausdrücklich wünscht.
Der Versicherer verzichtet jedoch nicht auf seine Ansprüche, wenn:
- der Angehörige bzw. die im Haushalt / am Versicherungsort beschäftigte Person die Ansprüche über seine Haftpflichtversicherung geltend machen kann oder
- der Schaden vorsätzlich verursacht wurde.
Was bedeutet das konkret?
Wenn ein naher Angehöriger oder eine in Ihrem Haushalt beschäftigte Person einen Schaden verursacht, könnte die Versicherung sich das gezahlte Geld grundsätzlich von dieser Person zurückholen. Beim Regressverzicht sieht der Versicherer davon ab – vorausgesetzt, Sie wünschen dies ausdrücklich. Diese Rücksichtnahme entfällt aber, wenn eine Haftpflichtversicherung der verantwortlichen Person einspringen kann oder wenn der Schaden absichtlich herbeigeführt wurde.
Häufige Fragen
Was ist ein Regressverzicht in der Hausratversicherung?
Steht dem Versicherungsnehmer ein Schadenersatzanspruch gegen einen Angehörigen oder eine im Haushalt bzw. am Versicherungsort beschäftigte Person zu und geht dieser auf die Janitos Versicherung AG über, verzichtet der Versicherer auf die Geltendmachung, wenn der Versicherungsnehmer dies ausdrücklich wünscht.
Muss ich den Regressverzicht beantragen?
Ja. Der Versicherer verzichtet auf die Geltendmachung des Anspruchs, wenn der Versicherungsnehmer dies ausdrücklich wünscht.
Wann gilt der Regressverzicht nicht?
Der Verzicht gilt nicht, wenn der Angehörige bzw. die im Haushalt oder am Versicherungsort beschäftigte Person die Ansprüche über seine Haftpflichtversicherung geltend machen kann oder wenn der Schaden vorsätzlich verursacht wurde.
Für welche Personen gilt der Regressverzicht?
Er gilt für Angehörige sowie für im Haushalt bzw. am Versicherungsort beschäftigte Personen.