Für Wertsachen gilt in der Hausratversicherung Balance der Janitos Versicherung eine besondere Entschädigungsgrenze: Sofern nichts anderes vereinbart ist, werden je Versicherungsfall bis zu 30 % der Versicherungssumme ersetzt – eine Erweiterung zu Abschnitt A 13.2 VHB 2010.
In Erweiterung zu Abschnitt A 13.2 VHB 2010 gilt:
Sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, beträgt die Entschädigungsgrenze für Wertsachen je Versicherungsfall 30 % der Versicherungssumme.
Was bedeutet das konkret?
Diese Regelung ist eine unverbindliche Lesehilfe: Für Wertsachen gibt es eine eigene Obergrenze bei der Entschädigung. Wenn im Vertrag nichts anderes festgelegt wurde, kann für Wertsachen pro Versicherungsfall höchstens ein Anteil von 30 % der vereinbarten Versicherungssumme erstattet werden. Diese Grenze ergänzt die im Bedingungswerk genannten Regelungen zu Wertsachen.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Entschädigungsgrenze für Wertsachen?
Sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, beträgt die Entschädigungsgrenze für Wertsachen je Versicherungsfall 30 % der Versicherungssumme.
Kann eine andere Grenze als 30 % gelten?
Ja. Die 30 % gelten nur, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist. Abweichende Vereinbarungen sind möglich.
Worauf bezieht sich diese Regelung?
Sie gilt in Erweiterung zu Abschnitt A 13.2 VHB 2010 im Tarif Hausratversicherung Balance der Janitos Versicherung.
Gilt die Grenze pro Schaden?
Ja, die Entschädigungsgrenze von 30 % der Versicherungssumme gilt je Versicherungsfall.
Dokumentversion: 2024.07