Wenn die Wohnung nach einem Versicherungsfall nicht mehr nutzbar ist, übernimmt die Janitos Versicherung im Rahmen ihrer Hausratversicherung Balance die Kosten für die Unterbringung von Haustieren in einer Tierpension – bis die Wohnung wieder bewohnbar oder die Tierhaltung wieder zumutbar ist.
Der Versicherer erstattet die Kosten für die Unterbringung von Haustieren in einer Tierpension oder einer ähnlichen Unterbringung bis zu dem Zeitpunkt, in dem die Wohnung nach einem Versicherungsfall wieder benutzbar oder eine Haltung der Haustiere in einem benutzbaren Teil der Wohnung wieder zumutbar ist.
Höhe der Entschädigung:
- Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 2 % der Versicherungssumme begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Kann Ihre Wohnung nach einem versicherten Schaden vorübergehend nicht bewohnt werden, müssen Sie Ihre Haustiere anderweitig unterbringen. Die Kosten für eine Tierpension oder eine vergleichbare Unterbringung übernimmt der Versicherer so lange, bis die Wohnung wieder nutzbar ist oder die Tiere wieder zumutbar in einem bewohnbaren Teil der Wohnung gehalten werden können. Die Erstattung ist dabei anteilig an der Versicherungssumme begrenzt.
Häufige Fragen
Welche Kosten für die Haustierunterbringung werden übernommen?
Erstattet werden die Kosten für die Unterbringung von Haustieren in einer Tierpension oder einer ähnlichen Unterbringung nach einem Versicherungsfall.
Wie lange werden die Kosten für die Unterbringung erstattet?
Die Kosten werden bis zu dem Zeitpunkt erstattet, in dem die Wohnung wieder benutzbar oder eine Haltung der Haustiere in einem benutzbaren Teil der Wohnung wieder zumutbar ist.
Wie hoch ist die Entschädigung für die Haustierbetreuung?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 2 % der Versicherungssumme begrenzt.
In welchem Tarif gilt diese Leistung?
Die Leistung gilt in der Hausratversicherung der Janitos Versicherung im Tarif Hausratversicherung Balance.
Dokumentversion: 2024.07