Die Janitos Versicherung schützt in der Hausratversicherung Balance vor Vermögensschäden beim Online-Banking: Erlangen Dritte unberechtigt Zugangs- und Identifikationsdaten und führen unberechtigte Überweisungen von privaten Konten durch, ersetzt der Versicherer den Schaden – bis zu 5 % der Versicherungssumme, maximal 2.000 EUR. Welche Voraussetzungen dafür gelten, lesen Sie hier.
a) Versicherte Vermögensschäden:
Versichert sind Vermögensschäden durch Dritte, die sich unberechtigten Zugriff auf die Internetzugangs- und Identifikationsdaten für das Online-Banking verschaffen und mit diesen Daten unberechtigte Überweisungen von ausschließlich privat genutzten Bankkonten des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person vornehmen.
Ein Vermögensschaden im Sinne dieser Bestimmung ist die unmittelbar aus dem unberechtigten Zugriff resultierende Vermögenseinbuße in Höhe des abgebuchten bzw. überwiesenen Betrags.
b) Umfang des Versicherungsschutzes:
Versicherungsschutz besteht für alle onlinefähigen Konten von Banken, Kreditinstituten sowie Online-Bezahlsystemen wie z. B. PayPal oder Online-Treuhänder.
c) Höhe der Entschädigung:
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall und Versicherungsjahr auf 5 % der Versicherungssumme, maximal EUR 2.000 begrenzt.
d) Eintritt des Versicherungsfalls:
Als Eintritt des Versicherungsfalls gilt der erstmalige unberechtigte Zugriff auf ein versichertes Bankkonto.
Mehrere Schäden stellen einen Versicherungsfall dar, wenn sie auf eine gemeinsame schadenursächliche Handlung zurückzuführen sind, bei dem die Täter mehrere Zugangs- und Identifikationsdaten erlangt haben.
e) Voraussetzungen für den Versicherungsschutz:
- PC-Systeme im Haushalt des Versicherungsnehmers sind mit einer Firewall gegen unberechtigtes Eindringen sowie einer Virenschutz- und Spywaresoftware ausgestattet, die jeweils auf dem neuesten Stand gehalten und aktualisiert werden.
- Internetzugangs- und Identifikationsdaten für das Online-Banking werden nicht auf den PC-Systemen im Haushalt des Versicherungsnehmers gespeichert. Bei dem Verdacht, dass ein unberechtigter Dritter Kenntnis von diesen Daten erlangt hat, ist der Zugang zum Online-Banking des Kreditinstitutes unverzüglich sperren zu lassen.
- Der Versicherungsnehmer meldet unberechtigte Überweisungen bzw. Vermögensschäden unverzüglich seiner Bank und der zuständigen Polizeidienststelle.
Verletzt der Versicherungsnehmer eine dieser Obliegenheiten, ist der Versicherer unter den in Abschnitt B 8.3 VHB 2010 beschriebenen Voraussetzungen ganz oder teilweise leistungsfrei.
f) Nicht versicherte Schäden:
Nicht versichert sind aus den versicherten Schäden resultierende Folgeschäden (z. B. Zinseinbußen, Kosten der Rechtsverfolgung, in Rechnung gestellte Kosten der Bank u. ä.).
Der Versicherungsschutz erstreckt sich außerdem nicht auf Leistungen, die von einem Schaden verursachenden Dritten erlangt werden können oder auf Schäden, für die das kontoführende Bank- oder Kreditinstitut bzw. der Anbieter des Kontos haftet.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Kriminelle Ihre Zugangsdaten fürs Online-Banking abgreifen und damit Geld von Ihren privat genutzten Konten überweisen, springt die Hausratversicherung Balance ein und ersetzt den abgebuchten Betrag. Das gilt auch für Bezahldienste wie PayPal. Damit der Schutz greift, müssen Sie Ihre Technik aktuell halten, Ihre Zugangsdaten sicher aufbewahren und einen Missbrauch schnell bei Bank und Polizei melden. Folgekosten wie Zinsen oder Rechtsverfolgung sind nicht mitversichert.
Häufige Fragen
Welche Vermögensschäden beim Online-Banking sind versichert?
Versichert sind Vermögensschäden durch Dritte, die sich unberechtigten Zugriff auf Ihre Internetzugangs- und Identifikationsdaten verschaffen und damit unberechtigte Überweisungen von ausschließlich privat genutzten Bankkonten vornehmen. Der Schaden ist die Vermögenseinbuße in Höhe des abgebuchten bzw. überwiesenen Betrags.
Bis zu welchem Betrag wird entschädigt?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall und Versicherungsjahr auf 5 % der Versicherungssumme, maximal EUR 2.000, begrenzt.
Gilt der Schutz auch für PayPal und andere Bezahlsysteme?
Ja. Versicherungsschutz besteht für alle onlinefähigen Konten von Banken, Kreditinstituten sowie Online-Bezahlsystemen wie z. B. PayPal oder Online-Treuhänder.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Ihre PC-Systeme müssen mit einer aktuell gehaltenen Firewall sowie Virenschutz- und Spywaresoftware ausgestattet sein. Zugangs- und Identifikationsdaten dürfen nicht auf den PC-Systemen im Haushalt gespeichert werden. Bei Missbrauchsverdacht ist der Zugang unverzüglich sperren zu lassen und der Schaden unverzüglich Bank und Polizei zu melden.
Sind Folgeschäden mitversichert?
Nein. Nicht versichert sind Folgeschäden wie Zinseinbußen, Kosten der Rechtsverfolgung oder in Rechnung gestellte Kosten der Bank. Auch Schäden, für die das kontoführende Institut bzw. der Anbieter haftet oder die vom schädigenden Dritten erlangt werden können, sind ausgeschlossen.
Dokumentversion: 2024.07