Muss man wegen eines Schadens an der versicherten Wohnung den Urlaub abbrechen, übernimmt die Janitos Versicherung im Tarif Hausratversicherung Balance die Mehrkosten der vorzeitigen Rückreise – unter bestimmten Voraussetzungen und bis zu einer festgelegten Grenze.
Versicherte Rückreisekosten:
Versichert sind die Mehrkosten für eine notwendige vorzeitige Rückreise aus dem Urlaub, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Am Versicherungsort tritt ein Versicherungsfall gemäß Abschnitt A 1 VHB 2010 ein.
- Durch diesen Versicherungsfall wird die Anwesenheit des Versicherungsnehmers erforderlich.
- Die Entschädigung des Versicherungsfalles übersteigt voraussichtlich EUR 7.500.
Was gilt als Urlaubsreise:
Als Urlaubsreise gilt jede privat veranlasste Abwesenheit von der versicherten Wohnung für die Dauer von mindestens 2 Übernachtungen.
Höhe der Entschädigung:
Die Kostenentschädigung ist je Versicherungsfall auf 3 % der Versicherungssumme begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Wenn während Ihres Urlaubs zu Hause ein versicherter Schaden eintritt, der so gravierend ist, dass Ihre persönliche Anwesenheit nötig wird, kann die Versicherung die zusätzlichen Kosten Ihrer vorzeitigen Rückreise übernehmen. Voraussetzung ist unter anderem, dass der zu erwartende Schaden über einer bestimmten Höhe liegt und die Reise die Bedingungen einer Urlaubsreise erfüllt. Die Erstattung ist der Höhe nach begrenzt.
Häufige Fragen
Wann werden Rückreisekosten erstattet?
Erstattet werden die Mehrkosten einer notwendigen vorzeitigen Rückreise aus dem Urlaub, wenn am Versicherungsort ein Versicherungsfall gemäß Abschnitt A 1 VHB 2010 eintritt, dadurch die Anwesenheit des Versicherungsnehmers erforderlich wird und die Entschädigung des Versicherungsfalles voraussichtlich EUR 7.500 übersteigt.
Was zählt als Urlaubsreise?
Als Urlaubsreise gilt jede privat veranlasste Abwesenheit von der versicherten Wohnung für die Dauer von mindestens 2 Übernachtungen.
Bis zu welcher Höhe werden die Kosten übernommen?
Die Kostenentschädigung ist je Versicherungsfall auf 3 % der Versicherungssumme begrenzt.
Ab welcher Schadenhöhe kommt eine Erstattung in Betracht?
Die Rückreisekosten sind versichert, wenn die Entschädigung des Versicherungsfalles voraussichtlich EUR 7.500 übersteigt.