Wird nach einem Versicherungsfall in der Hausratversicherung Balance der Janitos Versicherung ein Umzug erforderlich, übernimmt der Versicherer die notwendigen Umzugskosten – begrenzt auf 2 % der Versicherungssumme je Versicherungsfall. So erfahren Sie, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang die Kosten erstattet werden.
In Erweiterung von Abschnitt A 8 VHB 2010 gilt:
- Sofern durch den Eintritt eines Versicherungsfalles gemäß Abschnitt A 1 VHB 2010 ein Umzug erforderlich wird, werden die notwendigen Umzugskosten übernommen.
- Die Kostenentschädigung ist je Versicherungsfall auf 2 % der Versicherungssumme begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Führt ein versicherter Schaden dazu, dass Sie umziehen müssen, hilft die Hausratversicherung bei den anfallenden Umzugskosten. Erstattet werden die dafür notwendigen Aufwendungen, allerdings nur bis zu einem festgelegten Anteil Ihrer Versicherungssumme je Schadenfall.
Häufige Fragen
Wann werden Umzugskosten übernommen?
Die notwendigen Umzugskosten werden übernommen, wenn durch den Eintritt eines Versicherungsfalles gemäß Abschnitt A 1 VHB 2010 ein Umzug erforderlich wird.
Bis zu welcher Höhe werden die Kosten erstattet?
Die Kostenentschädigung ist je Versicherungsfall auf 2 % der Versicherungssumme begrenzt.
Welche Kosten sind konkret abgedeckt?
Übernommen werden die notwendigen Umzugskosten, die durch den erforderlichen Umzug entstehen.
Auf welcher Grundlage gilt diese Leistung?
Die Leistung gilt in Erweiterung von Abschnitt A 8 VHB 2010 im Tarif Hausratversicherung Balance der Janitos Versicherung.