Nach einem Brand, Einbruchdiebstahl oder Raub übernimmt die Janitos Versicherung im Rahmen der Hausratversicherung Balance die Kosten für das psychologische Erstgespräch, wenn Versicherte oder mit ihnen zusammenlebende Personen eine psychische Schädigung erlitten haben – bis zu 500 EUR je Versicherungsfall.
Wann besteht Versicherungsschutz:
Versicherungsschutz besteht für den Fall, dass während der Wirksamkeit dieser Versicherung eines der folgenden Ereignisse eingetreten ist:
- ein leistungspflichtiger Brandschaden gemäß VHB 2010,
- ein Einbruchdiebstahlschaden gemäß VHB 2010 oder
- ein Raub gemäß VHB 2010.
Voraussetzung ist zudem, dass der Versicherungsnehmer oder eine mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebende Person dadurch eine psychische Schädigung erlitten hat.
Kostenübernahme für das Erstgespräch:
Die Kosten für das Erstgespräch bei einem Psychologen / Psychotherapeuten werden ersetzt, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Die Krankenkasse / der Krankenversicherer des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person lehnt eine Erstattung ab.
- Der Psychologe / Psychotherapeut bescheinigt, dass diese Maßnahme hierfür geeignet ist.
- Die Behandlung muss innerhalb von 6 Monaten nach dem versicherten Ereignis beginnen.
Höhe der Entschädigung:
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf EUR 500 begrenzt.
11. Besonderheiten
Dokumentversion: 2024.07
Was bedeutet das konkret?
Wenn ein versichertes Ereignis wie Brand, Einbruch oder Raub eine seelische Belastung auslöst, kann eine erste psychologische Hilfe sinnvoll sein. Übernimmt die Krankenkasse die Kosten des Erstgesprächs nicht, kann der Tarif hier einspringen – vorausgesetzt, eine Fachperson hält die Maßnahme für geeignet und die Behandlung startet rechtzeitig. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die genannten Bedingungen und Werte.
Häufige Fragen
Nach welchen Ereignissen ist eine psychologische Betreuung versichert?
Versichert sind ein leistungspflichtiger Brandschaden, ein Einbruchdiebstahlschaden sowie ein Raub jeweils gemäß VHB 2010, wenn dadurch eine psychische Schädigung entstanden ist.
Wer ist neben dem Versicherungsnehmer mitversichert?
Neben dem Versicherungsnehmer ist auch eine mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebende Person erfasst, wenn sie durch das Ereignis eine psychische Schädigung erlitten hat.
Unter welchen Voraussetzungen wird das Erstgespräch bezahlt?
Die Kosten werden ersetzt, wenn die Krankenkasse bzw. der Krankenversicherer eine Erstattung ablehnt und der Psychologe / Psychotherapeut bescheinigt, dass die Maßnahme geeignet ist.
Bis wann muss die Behandlung beginnen?
Die Behandlung muss innerhalb von 6 Monaten nach dem versicherten Ereignis beginnen.
Wie hoch ist die Entschädigung?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf EUR 500 begrenzt.