In der Hausratversicherung der Janitos Versicherung gilt im Tarif Hausratversicherung Balance eine besondere Regelung für Hausrat außerhalb der ständigen Wohnung: Bestimmte Wertsachen sind in Wochenend- und Ferienhäusern sowie in Zweitwohnungen vom Versicherungsschutz ausgenommen. Welche Gegenstände konkret nicht versichert sind, erfahren Sie hier.
Abweichend von Abschnitt A 6 VHB 2010 sind nicht versichert:
In Wochenend-, Ferien-, Land-, Jagd-, Garten- und Weinberghäusern sowie in sonstigen nicht ständig bewohnten Gebäuden:
- Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge
- Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstiger Wertpapiere
- Schmucksachen, Edelsteine, Perlen
- Briefmarken, Telefonkartensammlungen, Münzen und Medaillen
- alle Sachen aus Silber, Gold oder Platin
- Pelze
- handgeknüpfte Teppiche und Gobelins
- Kunstgegenstände (z. B. Gemälde, Collagen, Zeichnungen, Grafiken und Plastiken)
- Schusswaffen
- Foto-, Film- und andere optische Apparate
- sonstige Sachen, die über 100 Jahre alt sind (Antiquitäten), jedoch mit Ausnahme von Möbelstücken
In Zweitwohnungen in ständig bewohnten Gebäuden:
- Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge
- Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstiger Wertpapiere
- Schmucksachen, Edelsteine, Perlen
- Briefmarken, Telefonkartensammlungen, Münzen und Medaillen
- alle Sachen aus Gold oder Platin
- Pelze
- handgeknüpfte Teppiche und Gobelins
- Kunstgegenstände (z. B. Gemälde, Collagen, Zeichnungen, Grafiken und Plastiken)
Was bedeutet das konkret?
Für Hausrat, der sich nicht in Ihrer ständig bewohnten Wohnung befindet, gelten Einschränkungen beim Versicherungsschutz. In nicht ständig bewohnten Gebäuden wie Wochenend- oder Ferienhäusern sowie in Zweitwohnungen sind bestimmte besonders wertvolle Gegenstände vom Schutz ausgenommen. Welche Gegenstände genau betroffen sind, unterscheidet sich zwischen nicht ständig bewohnten Gebäuden und Zweitwohnungen in ständig bewohnten Gebäuden.
Häufige Fragen
Sind Wertsachen in meinem Ferienhaus mitversichert?
In Wochenend-, Ferien-, Land-, Jagd-, Garten- und Weinberghäusern sowie in sonstigen nicht ständig bewohnten Gebäuden sind unter anderem Bargeld, Schmucksachen, Kunstgegenstände, Pelze und Antiquitäten nicht versichert.
Gilt für eine Zweitwohnung dieselbe Regelung wie für ein Ferienhaus?
Nein. Für Zweitwohnungen in ständig bewohnten Gebäuden gilt eine eigene Aufzählung. So sind hier beispielsweise alle Sachen aus Gold oder Platin ausgenommen, während in nicht ständig bewohnten Gebäuden zusätzlich auch Silber, Schusswaffen sowie Foto-, Film- und andere optische Apparate genannt werden.
Sind Antiquitäten in einem Ferienhaus versichert?
Sachen, die über 100 Jahre alt sind (Antiquitäten), sind in nicht ständig bewohnten Gebäuden nicht versichert – jedoch mit Ausnahme von Möbelstücken.
Auf welcher Grundlage gilt diese Regelung?
Die Regelung gilt im Tarif Hausratversicherung Balance der Janitos Versicherung abweichend von Abschnitt A 6 VHB 2010.