Die Hausratversicherung der Janitos Versicherung schützt im Tarif Hausratversicherung Balance vor Diebstahl und böswilliger Beschädigung auf dem Grundstück des Versicherungsortes – etwa von Wäsche, Bekleidung, Garteninventar, Gartentechnik, Markisen und Überwachungsanlagen – sowie von Wäsche und Bekleidung während einer Urlaubsreise, jeweils begrenzt auf 5 % der Versicherungssumme je Versicherungsfall.
Wäsche und Bekleidung auf dem Grundstück des Versicherungsortes
Mitversichert ist der Diebstahl sowie die vorsätzliche, böswillige Zerstörung oder Beschädigung (inkl. Graffiti) von Wäsche und Bekleidung, die sich innerhalb des Grundstücks, auf dem die versicherte Wohnung liegt, befindet.
Es sind nur Wäsche und Bekleidungsstücke versichert, die Eigentum des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person sind.
Die Entschädigung für den Versicherungsschutz ist je Versicherungsfall auf 5 % der Versicherungssumme begrenzt.
Versicherte Sachen auf dem Grundstück des Versicherungsortes
Mitversichert ist der Diebstahl sowie die vorsätzliche, böswillige Zerstörung oder Beschädigung (inkl. Graffiti) von:
- beweglichem Garteninventar (z. B. Gartenmöbel, Grills etc.)
- Gartengeräten (z. B. Gartenschere, Schaufel etc.)
- Gartentechnik (Mähroboter, Aufsitzrasenmäher, etc.)
- fest verankerten Gartenskulpturen
- Spielfahrzeugen (z. B. Roller, Laufräder, GoKarts etc.)
Der Versicherungsschutz gemäß a) bis e) besteht nur innerhalb des Grundstücks, auf dem die versicherte Wohnung liegt.
Kein Versicherungsschutz besteht gemäß Ziff. 2.1.2 e) für versicherungs- bzw. zulassungspflichtige Spielfahrzeuge, sowie für Spielfahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h.
Die Gesamtentschädigung für Sachen gemäß a) bis e) ist je Versicherungsfall auf 5 % der Versicherungssumme begrenzt.
Markisen, Antennenanlagen und Überwachungsanlagen auf dem Grundstück des Versicherungsortes
Mitversichert ist der Diebstahl sowie die vorsätzliche, böswillige Zerstörung oder Beschädigung (inkl. Graffiti) von:
- Markisen
- Antennenanlagen
- technischen, optischen und akustischen Überwachungsanlagen bzw. Sicherheitselektronik
Der Versicherungsschutz gemäß a) bis c) besteht nur innerhalb des Grundstücks, auf dem die versicherte Wohnung liegt.
Die Gesamtentschädigung für Sachen gemäß a) bis c) ist je Versicherungsfall auf 5 % der Versicherungssumme begrenzt.
Wäsche und Bekleidung während einer Urlaubsreise
Mitversichert ist der Diebstahl sowie die vorsätzliche, böswillige Zerstörung oder Beschädigung (inkl. Graffiti) von Wäsche und Bekleidung, die sich während einer Urlaubsreise befindet:
- auf Balkonen, Loggien oder Terrassen von Hotelzimmern,
- innerhalb des Grundstücks einer Ferienwohnung oder eines Ferienhauses oder
- innerhalb des Grundstücks eines offiziellen Campingplatzes.
Als Urlaubsreise gilt jede privat veranlasste Abwesenheit von der versicherten Wohnung für die Dauer von mindestens 2 Übernachtungen.
Es sind nur Wäsche- und Kleidungsstücke versichert, die Eigentum des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person sind.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5 % der Versicherungssumme begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz umfasst nicht nur Sachen innerhalb der Wohnung, sondern auch bestimmte Gegenstände draußen auf dem Grundstück – zum Beispiel Wäsche und Bekleidung, Gartenmöbel, Gartentechnik, Markisen oder Überwachungsanlagen. Werden diese gestohlen oder böswillig beschädigt, greift der Schutz. Auch im Urlaub sind Wäsche und Bekleidung an bestimmten Orten mitversichert. Für die jeweiligen Bereiche gilt eine Entschädigungsgrenze von 5 % der Versicherungssumme je Versicherungsfall.
Häufige Fragen
Sind Gartenmöbel und Grill gegen Diebstahl versichert?
Ja. Bewegliches Garteninventar wie Gartenmöbel und Grills ist gegen Diebstahl sowie vorsätzliche, böswillige Zerstörung oder Beschädigung (inkl. Graffiti) mitversichert, solange es sich innerhalb des Grundstücks der versicherten Wohnung befindet.
Wie hoch ist die Entschädigung bei Diebstahl auf dem Grundstück?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5 % der Versicherungssumme begrenzt. Diese Grenze gilt jeweils für Wäsche und Bekleidung, für versicherte Gartensachen sowie für Markisen, Antennen- und Überwachungsanlagen.
Ist Wäsche im Urlaub mitversichert?
Ja. Während einer Urlaubsreise sind Wäsche und Bekleidung auf Balkonen, Loggien oder Terrassen von Hotelzimmern, innerhalb des Grundstücks einer Ferienwohnung oder eines Ferienhauses sowie innerhalb des Grundstücks eines offiziellen Campingplatzes gegen Diebstahl und böswillige Beschädigung mitversichert.
Was gilt als Urlaubsreise?
Als Urlaubsreise gilt jede privat veranlasste Abwesenheit von der versicherten Wohnung für die Dauer von mindestens 2 Übernachtungen.
Sind alle Spielfahrzeuge versichert?
Nein. Kein Versicherungsschutz besteht für versicherungs- bzw. zulassungspflichtige Spielfahrzeuge sowie für Spielfahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h.
Dokumentversion: 2024.07