Wer die Hausratversicherung im Tarif Balance der Janitos Versicherung nutzt, erhält Entschädigung für Schäden durch Rauch und Ruß – etwa wenn Ruß plötzlich bestimmungswidrig aus einer Feuerungs-, Heizungs-, Koch- oder Trockenanlage austritt. Auch weitere Rauch- und Rußschäden sind bis zu einer festgelegten Grenze mitversichert.
In Ergänzung zu Abschnitt A 2.1.1 VHB 2010 leistet der Versicherer Entschädigung:
- für versicherte Sachen, die unmittelbar durch Rauch bzw. Ruß, der plötzlich bestimmungswidrig aus im Versicherungsort befindlichen Feuerungs-, Heizungs-, Koch- oder Trockenanlagen austritt, beschädigt oder zerstört werden.
- für Schäden durch Rauch bzw. Ruß an versicherten Sachen, auch wenn diese nicht Folge einer unter Abschnitt A 2.1.1 VHB 2010 genannten Gefahr sind. Die Entschädigung ist hierbei je Versicherungsfall auf 5 % der Versicherungssumme begrenzt.
Nicht versichert:
Nicht versichert sind Schäden, die durch dauernde Einwirkung des Rauches bzw. Rußes entstehen.
Was bedeutet das konkret?
Tritt in Ihrer Wohnung plötzlich und unerwartet Rauch oder Ruß aus einer Heizung, einem Herd, einer Feuerungs- oder Trockenanlage aus und beschädigt Ihre Sachen, springt der Versicherungsschutz ein. Auch Rauch- und Rußschäden, die andere Ursachen haben, sind mitversichert – allerdings nur bis zu einer festgelegten Obergrenze pro Schadenfall. Schäden, die sich durch dauerhaftes, allmähliches Einwirken von Rauch oder Ruß aufbauen, sind hingegen ausgeschlossen. Diese Erläuterung dient nur als unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Welche Rauch- und Rußschäden sind versichert?
Versichert sind Sachen, die unmittelbar durch Rauch bzw. Ruß beschädigt oder zerstört werden, der plötzlich bestimmungswidrig aus im Versicherungsort befindlichen Feuerungs-, Heizungs-, Koch- oder Trockenanlagen austritt.
Sind auch Schäden ohne die genannten Gefahren abgedeckt?
Ja. Auch Schäden durch Rauch bzw. Ruß an versicherten Sachen sind versichert, wenn sie nicht Folge einer unter Abschnitt A 2.1.1 VHB 2010 genannten Gefahr sind. Die Entschädigung ist hierbei je Versicherungsfall auf 5 % der Versicherungssumme begrenzt.
Gibt es eine Höchstgrenze für die Entschädigung?
Ja. Für Schäden, die nicht Folge einer unter Abschnitt A 2.1.1 VHB 2010 genannten Gefahr sind, ist die Entschädigung je Versicherungsfall auf 5 % der Versicherungssumme begrenzt.
Welche Schäden sind nicht versichert?
Nicht versichert sind Schäden, die durch dauernde Einwirkung des Rauches bzw. Rußes entstehen.