In der Hausratversicherung Balance der Janitos Versicherung verzichtet der Versicherer bei grober Fahrlässigkeit auf seinen Einwand – abweichend von Abschnitt B 16.1.2 VHB 2010 bleibt der Versicherungsschutz somit erhalten, ohne dass die Leistung wegen grob fahrlässig herbeigeführter Schäden gekürzt wird.
Grobe Fahrlässigkeit im Tarif Hausratversicherung Balance:
Abweichend von Abschnitt B 16.1.2 VHB 2010 verzichtet der Versicherer auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit.
Was bedeutet das konkret?
Vereinfacht gesagt: Auch wenn ein Schaden grob fahrlässig verursacht wurde, macht der Versicherer diesen Umstand hier nicht geltend. Der Versicherungsschutz greift also, ohne dass die Leistung allein wegen der groben Fahrlässigkeit gekürzt wird. Diese Erläuterung dient nur als unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die vertraglichen Bedingungen.
Häufige Fragen
Wird die Leistung bei grober Fahrlässigkeit gekürzt?
Im Tarif Hausratversicherung Balance verzichtet der Versicherer auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit.
Welche Bedingung wird durch diese Regelung abgeändert?
Die Regelung gilt abweichend von Abschnitt B 16.1.2 VHB 2010.
Für welchen Tarif gilt der Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit?
Er gilt in der Hausratversicherung der Janitos Versicherung im Tarif Hausratversicherung Balance.
Was bedeutet der Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit?
Der Versicherer beruft sich nicht auf grobe Fahrlässigkeit, sodass der Versicherungsschutz auch in diesen Fällen bestehen bleibt. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus dem konkreten Bedingungswerk.