In der Hausratversicherung Balance der Janitos Versicherung sind bestimmte eingelagerte Hausratgegenstände vom Versicherungsschutz ausgenommen – etwa Bargeld, Wertpapiere, Schmuck, Edelmetalle, Pelze, Kunstgegenstände und Antiquitäten. Hier erfahren Sie im Detail, welche Sachen bei der Einlagerung nicht mitversichert sind.
Von eingelagerten Hausratgegenständen sind nicht versichert:
- Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge
- Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere
- Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Silber, Gold oder Platin
- Pelze
- handgeknüpfte Teppiche und Gobelins
- Kunstgegenstände (z. B. Gemälde, Collagen, Zeichnungen, Graphiken und Plastiken)
- Schusswaffen
- Foto- und optische Apparate
- sonstige Sachen, die über 100 Jahre alt sind (Antiquitäten), jedoch mit Ausnahme von Möbelstücken
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie Hausrat auslagern und einlagern, gilt der Versicherungsschutz nicht uneingeschränkt für alle Gegenstände. Besonders wertvolle oder leicht zu entwendende Sachen wie Geld, Wertpapiere, Schmuck, Edelmetalle, Pelze, Kunst oder Antiquitäten sind während der Einlagerung ausgenommen. Eine Ausnahme bildet lediglich altes Mobiliar: Möbelstücke, die über 100 Jahre alt sind, bleiben von der Antiquitäten-Regelung unberührt.
Häufige Fragen
Sind eingelagerte Schmucksachen und Edelmetalle mitversichert?
Nein. Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Silber, Gold oder Platin gehören zu den eingelagerten Hausratgegenständen, die nicht versichert sind.
Gilt der Versicherungsschutz für eingelagerte Antiquitäten?
Sonstige Sachen, die über 100 Jahre alt sind (Antiquitäten), sind nicht versichert. Eine Ausnahme bilden Möbelstücke – diese sind von dieser Regelung ausgenommen.
Ist eingelagertes Bargeld über die Hausratversicherung Balance abgesichert?
Nein. Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge zählen zu den eingelagerten Hausratgegenständen, die nicht versichert sind.
Sind eingelagerte Kunstgegenstände vom Schutz umfasst?
Nein. Kunstgegenstände wie Gemälde, Collagen, Zeichnungen, Graphiken und Plastiken sind bei der Einlagerung nicht versichert.
Fallen Foto- und optische Apparate sowie Pelze unter den Ausschluss?
Ja. Sowohl Foto- und optische Apparate als auch Pelze gehören zu den eingelagerten Hausratgegenständen, die nicht versichert sind.