Die Glasversicherung der Janitos Versicherung in der Hausratversicherung enthält eine Innovationsklausel: Werden die zugrunde liegenden Bedingungen ausschließlich zum Vorteil des Versicherungsnehmers und ohne Mehrprämie geändert, gelten die neuen Bedingungen sofort auch für den bestehenden Vertrag.
In der Hausratversicherung der Janitos Versicherung gilt im Tarif Glasversicherung folgendes für die Innovationsklausel:
Werden die dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Glasversicherung (AGlB) oder die Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen () zur Glasversicherung ausschließlich zum Vorteil des Versicherungsnehmers und ohne Mehrprämie geändert, so gelten die neuen Bedingungen mit sofortiger Wirkung auch für diesen Vertrag.
Was bedeutet das konkret?
Verbessert der Versicherer seine Glasversicherungs-Bedingungen später zugunsten der Kundinnen und Kunden, ohne dafür einen höheren Beitrag zu verlangen, profitieren auch bestehende Verträge automatisch davon. Die neuen, besseren Regelungen greifen dann sofort, ohne dass etwas unternommen werden muss.
Häufige Fragen
Was regelt die Innovationsklausel in der Glasversicherung?
Sie regelt, dass geänderte Bedingungen, die ausschließlich zum Vorteil des Versicherungsnehmers und ohne Mehrprämie erfolgen, mit sofortiger Wirkung auch für den bestehenden Vertrag gelten.
Muss ich für die verbesserten Bedingungen mehr bezahlen?
Nein. Die neuen Bedingungen gelten nur dann automatisch, wenn sie ohne Mehrprämie geändert wurden.
Ab wann gelten die geänderten Bedingungen für meinen Vertrag?
Die neuen Bedingungen gelten mit sofortiger Wirkung auch für Ihren bestehenden Vertrag.
Welche Bedingungen sind von der Innovationsklausel erfasst?
Erfasst sind die dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Glasversicherung (AGlB) sowie die Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen zur Glasversicherung.