In der Glasversicherung der Janitos Versicherung verzichtet der Versicherer beim Thema Grobe Fahrlässigkeit vollständig auf den Einwand – abweichend von den zugrunde liegenden Bedingungen bleibt der Schutz auch bei grob fahrlässig verursachten Schäden bestehen.
Regelung zur groben Fahrlässigkeit:
Abweichend von Abschnitt B 16 der AGlB 2010 verzichtet der Versicherer auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit.
Was bedeutet das konkret?
Wird ein Schaden grob fahrlässig verursacht, macht der Versicherer dies nicht geltend, um die Leistung zu kürzen oder zu verweigern. Diese Regelung gilt abweichend von Abschnitt B 16 der AGlB 2010. Es handelt sich um eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Verzichtet der Versicherer auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit?
Ja, in der Glasversicherung verzichtet der Versicherer auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit.
Auf welche Bedingung bezieht sich diese Regelung?
Die Regelung gilt abweichend von Abschnitt B 16 der AGlB 2010.
In welchem Tarif gilt der Verzicht?
Der Verzicht gilt in der Hausratversicherung der Janitos Versicherung im Tarif Glasversicherung.