Die Glasversicherung der Janitos Versicherung regelt in der Hausratversicherung, welche Gebäude- und Mobiliarverglasungen für Wohnungen und Einfamilienhäuser abgesichert sind – von Fenster-, Tür- und Wintergartenscheiben bis zu Glaskeramik-Kochflächen, Spiegeln und Aquarienscheiben.
Gebäudeverglasungen:
- Glasscheiben von Fenstern, Türen, Balkonen, Terrassen, Wänden, Wintergärten, Veranden, Loggien, Wetterschutzvorbauten, Dächern, Sonnenkollektoren bzw. Solarzellen, Brüstungen, Duschkabinen
- Glasbausteine, Profilbaugläser, Sicherheitsgläser jeder Art
- Blei-, Kunststoff-, Messing- und Elektrolytverglasungen
- Dallgläser, künstlerisch bearbeitete Gläser
Mobiliarverglasungen:
- Glasscheiben von Bildern, Schränken, Vitrinen, Stand-, Wand- und Schrankspiegeln
- Glasplatten
- Glasscheiben und Sichtfenster von Öfen, Elektro- und Gasgeräten
- Glaskeramik-Kochflächen
- Scheiben von Aquarien und Terrarien
Was bedeutet das konkret?
Diese Deklaration listet auf, welche Glasflächen rund um Wohnung und Einfamilienhaus zur Gebäude- bzw. Mobiliarverglasung zählen. Zur Gebäudeverglasung gehören fest mit dem Gebäude verbundene Gläser wie Fenster, Türen oder Wintergärten. Zur Mobiliarverglasung zählen Gläser an Möbeln und Einrichtungsgegenständen sowie bestimmte Geräte- und Kochflächen. So lässt sich einordnen, welche Scheiben grundsätzlich vom Versicherungsschutz umfasst sind.
Häufige Fragen
Welche Gläser zählen zur Gebäudeverglasung?
Dazu gehören Glasscheiben von Fenstern, Türen, Balkonen, Terrassen, Wänden, Wintergärten, Veranden, Loggien, Wetterschutzvorbauten, Dächern, Sonnenkollektoren bzw. Solarzellen, Brüstungen und Duschkabinen sowie Glasbausteine, Profilbaugläser, Sicherheitsgläser jeder Art, Blei-, Kunststoff-, Messing- und Elektrolytverglasungen, Dallgläser und künstlerisch bearbeitete Gläser.
Was gehört zur Mobiliarverglasung?
Zur Mobiliarverglasung zählen Glasscheiben von Bildern, Schränken, Vitrinen, Stand-, Wand- und Schrankspiegeln, Glasplatten sowie Glasscheiben und Sichtfenster von Öfen, Elektro- und Gasgeräten.
Sind Glaskeramik-Kochflächen mitversichert?
Ja, Glaskeramik-Kochflächen sind ebenfalls mitversichert.
Sind Scheiben von Aquarien und Terrarien abgedeckt?
Ja, Scheiben von Aquarien und Terrarien sind ebenfalls mitversichert.
Für welche Objekte gilt diese Deklaration?
Die Deklaration zur Gebäude- und Mobiliarverglasung gilt für Wohnungen und Einfamilienhäuser.