Bei der Glasversicherung der Janitos Versicherung sind im Rahmen der Hausratversicherung zusätzliche Aufwendungen mitversichert – etwa Sonderkosten für Gerüste, Kräne oder das Beseitigen und Wiederanbringen von Hindernissen wie Schutzgittern. Erfahren Sie, bis zu welcher Summe diese Kosten je Schadenfall übernommen werden.
Die gemäß Abschnitt A 4.2. der AGlB 2010 aufgeführten zusätzlichen Aufwendungen sind mitversichert.
Dazu zählen zum Beispiel:
- Sonderkosten für Gerüste
- Sonderkosten für Kräne
- Kosten für das Beseitigen und Wiederanbringen von Hindernissen (z. B. Schutzgitter)
Diese Aufwendungen sind bis zu einer Summe von insgesamt 10.000 Euro je Schadenfall mitversichert.
Was bedeutet das konkret?
Wenn bei der Reparatur oder dem Austausch von versichertem Glas zusätzliche Arbeiten nötig werden – etwa der Aufbau eines Gerüsts, der Einsatz eines Krans oder das vorübergehende Entfernen von Hindernissen wie Schutzgittern –, werden auch diese Nebenkosten übernommen. Für solche zusätzlichen Aufwendungen steht je Schadenfall ein Betrag von bis zu 10.000 Euro zur Verfügung.
Häufige Fragen
Welche zusätzlichen Kosten sind mitversichert?
Mitversichert sind die gemäß Abschnitt A 4.2. der AGlB 2010 aufgeführten zusätzlichen Aufwendungen, wie zum Beispiel Sonderkosten für Gerüste, Kräne oder Kosten für das Beseitigen und Wiederanbringen von Hindernissen (z. B. Schutzgitter).
Bis zu welcher Höhe sind die zusätzlichen Aufwendungen abgedeckt?
Die zusätzlichen Aufwendungen sind bis zu einer Summe von insgesamt 10.000 Euro je Schadenfall mitversichert.
Gilt die Summe von 10.000 Euro pro Schadenfall oder pro Jahr?
Die Summe von insgesamt 10.000 Euro gilt je Schadenfall.
Sind auch Kosten für das Entfernen von Schutzgittern gedeckt?
Ja, Kosten für das Beseitigen und Wiederanbringen von Hindernissen wie zum Beispiel Schutzgittern zählen zu den mitversicherten zusätzlichen Aufwendungen.