Die Wohngebäudeversicherung der Janitos Versicherung übernimmt nach einem Versicherungsfall notwendige und tatsächlich angefallene Aufräumungs- und Abbruchkosten sowie Bewegungs- und Schutzkosten – begrenzt auf 5 % der Versicherungssumme 1914 multipliziert mit dem geltenden Anpassungsfaktor.
Versichert sind die infolge eines Versicherungsfalles notwendigen und tatsächlich angefallenen Kosten:
- Aufräumungs- und Abbruchkosten: für das Aufräumen und den Abbruch versicherter Sachen sowie für das Wegräumen und den Abtransport von Schutt und sonstigen Resten dieser Sachen zum nächsten Ablagerungsplatz und für das Ablagern und Vernichten.
- Bewegungs- und Schutzkosten: die dadurch entstehen, dass zum Zweck der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen andere Sachen bewegt, verändert oder geschützt werden müssen.
Die Entschädigung für versicherte Kosten gemäß a) und b) ist je Versicherungsfall auf 5 % der Versicherungssumme 1914, multipliziert mit dem im Zeitpunkt des Versicherungsfalles für den Vertrag geltenden Anpassungsfaktor, begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Kommt es zu einem Schaden am versicherten Gebäude, zahlt die Versicherung nicht nur für die eigentliche Wiederherstellung, sondern auch für notwendige Folgekosten. Dazu gehören etwa das Aufräumen und der Abbruch beschädigter Sachen, der Abtransport von Schutt sowie das Bewegen oder Schützen anderer Sachen, wenn dies für die Reparatur nötig ist. Für diese Kostenarten gilt jedoch eine Obergrenze, die sich nach der Versicherungssumme 1914 und dem geltenden Anpassungsfaktor berechnet.
Häufige Fragen
Welche Kosten sind versichert?
Versichert sind die infolge eines Versicherungsfalles notwendigen und tatsächlich angefallenen Aufräumungs- und Abbruchkosten sowie Bewegungs- und Schutzkosten.
Was zählt zu den Aufräumungs- und Abbruchkosten?
Dazu gehören das Aufräumen und der Abbruch versicherter Sachen sowie das Wegräumen und der Abtransport von Schutt und sonstigen Resten dieser Sachen zum nächsten Ablagerungsplatz und das Ablagern und Vernichten.
Was sind Bewegungs- und Schutzkosten?
Das sind Kosten, die dadurch entstehen, dass zum Zweck der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen andere Sachen bewegt, verändert oder geschützt werden müssen.
Gibt es eine Obergrenze für die Entschädigung?
Ja. Die Entschädigung für versicherte Kosten ist je Versicherungsfall auf 5 % der Versicherungssumme 1914, multipliziert mit dem im Zeitpunkt des Versicherungsfalles für den Vertrag geltenden Anpassungsfaktor, begrenzt.