Fällt in der Wohngebäudeversicherung der Janitos Versicherung nach einem Versicherungsfall die Miete aus oder wird selbst genutzter Wohnraum unbenutzbar, ersetzt der Versicherer Mietausfall und ortsüblichen Mietwert samt fortlaufender Nebenkosten – bis zu 12 Monate lang, auch bei behördlichen Wiederaufbaubeschränkungen.
(1) Mietausfall, Mietwert
Der Versicherer ersetzt:
- a) den Mietausfall einschließlich fortlaufender Mietnebenkosten, wenn Mieter von Wohnräumen infolge eines Versicherungsfalles zu Recht die Zahlung der Miete ganz oder teilweise eingestellt haben;
- b) den ortsüblichen Mietwert von Wohnräumen einschließlich fortlaufender Nebenkosten im Sinne des Mietrechts, die der Versicherungsnehmer selbst bewohnt und die infolge eines Versicherungsfalles unbenutzbar geworden sind, falls dem Versicherungsnehmer die Beschränkung auf einen benutzbar gebliebenen Teil der Wohnung nicht zugemutet werden kann;
- c) auch einen durch behördliche Wiederaufbaubeschränkungen verursachten zusätzlichen Mietausfall bzw. Mietwert.
(2) Haftzeit
- a) Mietausfall oder Mietwert werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, ab dem die Räume wieder benutzbar sind, höchstens jedoch für 12 Monate seit dem Eintritt des Versicherungsfalles.
- b) Mietausfall oder Mietwert werden nur insoweit ersetzt, wie der Versicherungsnehmer die mögliche Wiederbenutzung nicht schuldhaft verzögert.
(3) Gewerblich genutzte Räume
Für gewerblich genutzte Räume kann die Versicherung des Mietausfalles oder des ortsüblichen Mietwertes vereinbart werden.
Was bedeutet das konkret?
Wird Ihr Gebäude durch einen versicherten Schaden beschädigt, springt die Versicherung ein, wenn dadurch Mieteinnahmen ausbleiben oder Sie Ihre selbst bewohnten Räume nicht mehr nutzen können. Ersetzt wird für einen begrenzten Zeitraum, bis die Räume wieder bewohnbar sind. Wer den Wiederaufbau unnötig verzögert, riskiert allerdings, dass die Leistung entsprechend gekürzt wird. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Was wird bei Mietausfall ersetzt?
Ersetzt wird der Mietausfall einschließlich fortlaufender Mietnebenkosten, wenn Mieter von Wohnräumen infolge eines Versicherungsfalles zu Recht die Zahlung der Miete ganz oder teilweise eingestellt haben.
Gilt der Schutz auch für selbst bewohnte Räume?
Ja. Ersetzt wird der ortsübliche Mietwert einschließlich fortlaufender Nebenkosten im Sinne des Mietrechts für selbst bewohnte Wohnräume, die infolge eines Versicherungsfalles unbenutzbar geworden sind, falls die Beschränkung auf einen benutzbar gebliebenen Teil der Wohnung nicht zugemutet werden kann.
Wie lange wird Mietausfall oder Mietwert gezahlt?
Bis zu dem Zeitpunkt, ab dem die Räume wieder benutzbar sind, höchstens jedoch für 12 Monate seit dem Eintritt des Versicherungsfalles.
Was passiert bei verzögertem Wiederaufbau?
Mietausfall oder Mietwert werden nur insoweit ersetzt, wie der Versicherungsnehmer die mögliche Wiederbenutzung nicht schuldhaft verzögert.
Sind auch gewerblich genutzte Räume abgesichert?
Für gewerblich genutzte Räume kann die Versicherung des Mietausfalles oder des ortsüblichen Mietwertes vereinbart werden.