In der Wohngebäudeversicherung der Janitos Versicherung leistet der Versicherer Entschädigung für versicherte Sachen bei Brand, Blitzschlag, Leitungswasser, Sturm und Hagel – die Gefahrengruppen sind auch einzeln versicherbar. Nicht versichert sind dagegen Schäden durch Krieg, innere Unruhen und Kernenergie.
(1) Versicherungsfall
Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch die folgenden Gefahren zerstört oder beschädigt werden oder infolgedessen abhandenkommen:
- Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Explosion, Implosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung
- Leitungswasser
- Sturm, Hagel
Jede dieser Gefahrengruppen kann auch einzeln versichert werden.
(2) Ausschlüsse Krieg, Innere Unruhen und Kernenergie
a) Ausschluss Krieg: Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand.
b) Ausschluss Innere Unruhen: Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden durch innere Unruhen.
c) Ausschluss Kernenergie: Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen.
Was bedeutet das konkret?
Die Versicherung springt ein, wenn versicherte Sachen durch bestimmte Gefahren wie Feuer, Leitungswasser oder Unwetter beschädigt werden oder verloren gehen. Sie können die Gefahrengruppen gemeinsam oder auch einzeln absichern. Bestimmte Ereignisse wie Krieg, innere Unruhen und Schäden durch Kernenergie sind vom Schutz ausgenommen – unabhängig davon, ob weitere Ursachen mitgewirkt haben.
Häufige Fragen
Welche Gefahren sind versichert?
Versichert sind Schäden durch Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Explosion, Implosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung sowie durch Leitungswasser, Sturm und Hagel.
Kann ich die Gefahrengruppen einzeln versichern?
Ja. Jede der Gefahrengruppen – also Feuergefahren, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel – kann auch einzeln versichert werden.
Sind Kriegsschäden versichert?
Nein. Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand.
Was gilt bei Schäden durch Kernenergie?
Schäden durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Sind innere Unruhen abgedeckt?
Nein. Schäden durch innere Unruhen sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Inhalte aus: Dokumentversion: 2022.05