In der Wohngebäudeversicherung der Janitos Versicherung sind das im Versicherungsschein bezeichnete Gebäude samt Gebäudebestandteilen, Gebäudezubehör, anschließenden Terrassen und fest verbundenen Garagen abgedeckt. Erfahren Sie, was als Gebäude, Bestandteil, Zubehör und Versicherungsort gilt – und welche Sachen wie Photovoltaikanlagen ausgeschlossen sind.
(1) Beschreibung des Versicherungsumfangs:
Versichert sind die in dem Versicherungsschein bezeichneten Gebäude mit ihren Gebäudebestandteilen und Gebäudezubehör einschließlich unmittelbar an das Gebäude anschließender Terrassen und fest mit dem Grund und Boden verbundenen Garagen auf dem im Versicherungsschein bezeichneten Versicherungsgrundstück.
Weitere Grundstückbestandteile sind nur versichert, soweit diese ausdrücklich in den Versicherungsumfang einbezogen sind.
(2) Definitionen:
- a) Gebäude im Sinne dieser Regelungen sind mit dem Erdboden verbundene Bauwerke, die der überwiegenden Nutzung zu Wohnzwecken bestimmt sind und gegen äußere Einflüsse schützen können.
- b) Gebäudebestandteile sind in ein Gebäude eingefügte Sachen, die durch ihre feste Verbindung mit dem Gebäude ihre Selbständigkeit verloren haben. Dazu gehören auch Einbaumöbel bzw. Einbauküchen, die individuell für das Gebäude raumspezifisch geplant und gefertigt sind.
- c) Gebäudezubehör sind bewegliche Sachen, die sich im Gebäude befinden oder außen am Gebäude angebracht sind und der Instandhaltung bzw. überwiegenden Zweckbestimmung des versicherten Gebäudes dienen. Als Gebäudezubehör gelten ferner Müllboxen sowie Klingel- und Briefkastenanlagen auf dem Versicherungsgrundstück.
- d) Grundstückbestandteile sind die mit dem Grund und Boden des Versicherungsgrundstücks fest verbundenen Sachen.
- e) Versicherungsgrundstück ist das Flurstück/sind die Flurstücke, auf dem das versicherte Gebäude steht (Versicherungsort). Teilen sich mehrere Gebäude ein Flurstück, so gilt als Versicherungsort derjenige Teil des Flurstücks, der durch Einfriedung oder anderweitige Abgrenzung dem/den im Versicherungsschein bezeichneten Gebäude(n) ausschließlich zugehörig ist.
(3) Ausschlüsse:
- a) Nicht versichert sind Photovoltaikanlagen sowie deren zugehörige Installationen (z. B. Solarmodule, Montagerahmen, Befestigungselemente, Mess-, Steuer- und Regeltechnik, Wechselrichter und Verkabelung).
- b) Nicht versichert sind in das Gebäude nachträglich eingefügte – nicht aber ausgetauschte – Sachen, die ein Mieter oder Wohnungseigentümer auf seine Kosten beschafft oder übernommen hat und daher hierfür die Gefahr trägt. Eine anderweitige Vereinbarung über die Gefahrtragung ist vom Versicherungsnehmer nachzuweisen.
- c) Elektronisch gespeicherte Daten und Programme sind keine Sachen. Kosten für die Wiederherstellung von elektronisch gespeicherten Daten und Programmen sind nur versichert, soweit dies gesondert im Versicherungsvertrag vereinbart ist.
Was bedeutet das konkret?
Abgesichert ist grundsätzlich das im Versicherungsschein genannte Gebäude – zusammen mit allem, was fest dazugehört, etwa Bestandteile wie maßgefertigte Einbauküchen sowie Zubehör wie Klingel- und Briefkastenanlagen. Auch anschließende Terrassen und fest verbundene Garagen zählen dazu. Der Versicherungsort ist das Flurstück, auf dem das Gebäude steht. Bestimmte Dinge sind ausgenommen, darunter Photovoltaikanlagen und ihre Technik, vom Mieter oder Eigentümer selbst nachträglich eingefügte Sachen sowie elektronische Daten und Programme, sofern dafür nichts Zusätzliches vereinbart wurde.
Häufige Fragen
Sind Terrassen und Garagen mitversichert?
Ja. Versichert sind unmittelbar an das Gebäude anschließende Terrassen sowie fest mit dem Grund und Boden verbundene Garagen auf dem im Versicherungsschein bezeichneten Versicherungsgrundstück.
Gehören Einbauküchen zum Versicherungsschutz?
Einbaumöbel bzw. Einbauküchen zählen als Gebäudebestandteile, wenn sie individuell für das Gebäude raumspezifisch geplant und gefertigt sind.
Ist eine Photovoltaikanlage mitversichert?
Nein. Photovoltaikanlagen und ihre zugehörigen Installationen wie Solarmodule, Montagerahmen, Befestigungselemente, Mess-, Steuer- und Regeltechnik, Wechselrichter und Verkabelung sind nicht versichert.
Was gilt als Versicherungsort?
Der Versicherungsort ist das Flurstück bzw. sind die Flurstücke, auf dem das versicherte Gebäude steht. Teilen sich mehrere Gebäude ein Flurstück, gilt der Teil, der durch Einfriedung oder anderweitige Abgrenzung dem im Versicherungsschein bezeichneten Gebäude ausschließlich zugehörig ist.
Sind elektronisch gespeicherte Daten versichert?
Elektronisch gespeicherte Daten und Programme sind keine Sachen. Die Kosten für ihre Wiederherstellung sind nur versichert, soweit dies gesondert im Versicherungsvertrag vereinbart ist.
Dokumentversion: 2022.05