Bei der Wohngebäudeversicherung der Janitos Versicherung ersetzt der Versicherer Schäden, die durch Sturm ab Windstärke 8 nach Beaufort oder durch Hagel entstehen. Erfahren Sie, welche Ereignisse als versicherte Gefahren gelten, wie Sturm und Hagel definiert sind und welche Schäden ausdrücklich nicht versichert sind.
(1) Versicherte Gefahren und Schäden
Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch Sturm oder Hagel zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen.
(2) Sturm, Hagel
a) Sturm ist eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 nach Beaufort (Windgeschwindigkeit mindestens 62 km/Stunde). Ist die Windstärke für den Schadenort nicht feststellbar, so wird Windstärke 8 unterstellt, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass
- aa) die Luftbewegung in der Umgebung des Versicherungsgrundstücks Schäden an Gebäuden in einwandfreiem Zustand oder an ebenso widerstandsfähigen anderen Sachen angerichtet hat, oder dass
- bb) der Schaden wegen des einwandfreien Zustandes des versicherten Gebäudes oder des Gebäudes, in dem sich die versicherten Sachen befunden haben, oder mit diesem Gebäude baulich verbundenen Gebäuden, nur durch Sturm entstanden sein kann.
b) Hagel ist ein fester Witterungsniederschlag in Form von Eiskörnern.
c) Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die zerstört oder beschädigt werden oder abhanden kommen
- aa) durch die unmittelbare Einwirkung des Sturmes oder Hagels auf versicherte Sachen oder auf Gebäude, in denen sich versicherte Sachen befinden;
- bb) dadurch, dass ein Sturm oder Hagel Gebäudeteile, Bäume oder andere Gegenstände auf versicherte Sachen oder auf Gebäude, in denen sich versicherte Sachen befinden, wirft;
- cc) als Folge eines Schadens nach aa) oder bb) an versicherten Sachen;
- dd) durch die unmittelbare Einwirkung des Sturmes oder Hagels auf Gebäude, die mit dem versicherten Gebäude oder Gebäuden, in denen sich versicherte Sachen befinden, baulich verbunden sind;
- ee) dadurch, dass ein Sturm oder Hagel Gebäudeteile, Bäume oder andere Gegenstände auf Gebäude wirft, die mit dem versicherten Gebäude oder Gebäuden, in denen sich versicherte Sachen befinden, baulich verbunden sind.
(3) Nicht versicherte Schäden
a) Nicht versichert sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen Schäden durch
- aa) Sturmflut;
- bb) Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen, es sei denn, dass diese Öffnungen durch eine der versicherten Naturgefahren (siehe Nr. 1 a) entstanden sind und einen Gebäudeschaden darstellen;
- cc) Grundwasser, soweit nicht an die Erdoberfläche gedrungen (siehe Nr. 3 a) cc);
- dd) Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Explosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung; dies gilt nicht, soweit diese Gefahren durch ein versichertes Erdbeben ausgelöst wurden;
- ee) Trockenheit oder Austrocknung.
b) Der Versicherer leistet keine Entschädigung für Schäden an
- aa) Gebäuden oder an Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig sind und an den in diesen Gebäuden oder Gebäudeteilen befindlichen Sachen;
- bb) Laden- und Schaufensterscheiben.
Was bedeutet das konkret?
Vereinfacht gesagt: Richtet ein starker Sturm (mindestens Windstärke 8) oder Hagel Schäden an Ihrem versicherten Gebäude an, kommt die Versicherung dafür auf. Das gilt für direkte Einwirkungen ebenso wie für Schäden durch umgewehte Bäume oder herabgeschleuderte Gegenstände sowie für Folgeschäden. Bestimmte Situationen sind jedoch ausgenommen – etwa Sturmflut, durch offene Fenster eingedrungener Regen oder Schäden an noch nicht bezugsfertigen Gebäuden. Diese Darstellung ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind allein die Angaben oben.
Häufige Fragen
Ab welcher Windstärke gilt ein Ereignis als Sturm?
Als Sturm gilt eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 nach Beaufort, das entspricht einer Windgeschwindigkeit von mindestens 62 km/Stunde.
Was passiert, wenn die Windstärke am Schadenort nicht feststellbar ist?
Dann wird Windstärke 8 unterstellt, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass die Luftbewegung in der Umgebung Schäden an Gebäuden in einwandfreiem Zustand angerichtet hat oder dass der Schaden wegen des einwandfreien Zustandes des Gebäudes nur durch Sturm entstanden sein kann.
Ist ein Schaden durch Regen versichert, der durch ein offenes Fenster eindringt?
Nein. Das Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen ist nicht versichert – es sei denn, diese Öffnungen sind durch eine versicherte Naturgefahr entstanden und stellen einen Gebäudeschaden dar.
Sind auch Schäden durch umgestürzte Bäume abgedeckt?
Ja. Der Versicherer leistet, wenn ein Sturm oder Hagel Gebäudeteile, Bäume oder andere Gegenstände auf versicherte Sachen oder auf Gebäude wirft, in denen sich versicherte Sachen befinden.
Sind Schäden an noch nicht bezugsfertigen Gebäuden versichert?
Nein. Für Schäden an Gebäuden oder Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig sind, sowie an den darin befindlichen Sachen leistet der Versicherer keine Entschädigung.
Dokumentversion: 2022.05