In der Wohngebäudeversicherung der Janitos Versicherung berechnet sich die Prämie in der Gleitenden Neuwertversicherung aus der Versicherungssumme „Wert 1914“, dem vereinbarten Prämiensatz und dem jährlich angepassten Anpassungsfaktor – erfahren Sie, wie sich die Prämie verändert und wie Sie einer Erhöhung widersprechen können.
(1) Berechnung der Prämie
Grundlagen der Berechnung der Prämie sind:
- die Versicherungssumme „Wert 1914“,
- der vereinbarte Prämiensatz sowie
- der Anpassungsfaktor (siehe Nr. 2 a).
Die jeweils zu zahlende Jahresprämie wird berechnet durch Multiplikation der vereinbarten Grundprämie 1914 (Versicherungssumme „Wert 1914“ multipliziert mit dem Prämiensatz) mit dem jeweils gültigen Anpassungsfaktor.
(2) Anpassung der Prämie
a) Die Prämie verändert sich entsprechend der Anpassung des Versicherungsschutzes (siehe Abschnitt A § 10 Nr. 1 a) gemäß der Erhöhung oder Verminderung des Anpassungsfaktors.
b) Der Anpassungsfaktor erhöht oder vermindert sich jeweils zum 1. Januar eines jeden Jahres für das in diesem Jahr beginnende Versicherungsjahr entsprechend dem Prozentsatz, um den sich der jeweils für den Monat Mai des Vorjahres veröffentlichte Baupreisindex für Wohngebäude und der für den Monat April des Vorjahres veröffentlichte Tariflohnindex für das Baugewerbe verändert haben. Beide Indizes gibt das Statistische Bundesamt bekannt.
Bei dieser Anpassung wird berücksichtigt:
- die Änderung des Baupreisindexes zu 80 Prozent,
- die des Tariflohnindexes zu 20 Prozent,
und zwar der jeweilige Index auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet. Der Anpassungsfaktor wird auf zwei Stellen nach dem Komma errechnet und gerundet. Soweit bei Rundungen die dritte Zahl nach dem Komma eine Fünf oder eine höhere Zahl ist, wird aufgerundet, sonst abgerundet.
c) Der Versicherungsnehmer kann einer Erhöhung der Prämie innerhalb eines Monats, nachdem ihm die Mitteilung über die Erhöhung des Anpassungsfaktors zugegangen ist, durch Erklärung in Textform widersprechen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung. Damit wird die Erhöhung nicht wirksam.
Die Versicherung bleibt dann als Neuwertversicherung (siehe Abschnitt A § 10 Nr. 1 b) in Kraft, und zwar zur bisherigen Prämie und mit einer Versicherungssumme, die sich aus der Versicherungssumme „Wert 1914“ multipliziert mit 1/100 des Baupreisindexes für Wohngebäude ergibt, der im Mai des Vorjahres galt. In diesem Fall gilt ein vereinbarter Unterversicherungsverzicht nicht mehr. Das Recht des Versicherungsnehmers auf Herabsetzung der Versicherungssumme wegen erheblicher Überversicherung bleibt unberührt.
Was bedeutet das konkret?
Bei der Gleitenden Neuwertversicherung wird Ihre Prämie an die allgemeine Preisentwicklung im Baubereich gekoppelt. Grundlage ist der Wert Ihres Gebäudes im Jahr 1914, der mit dem Prämiensatz und einem jährlich angepassten Faktor multipliziert wird. Steigen oder sinken die Baupreise und Tariflöhne, verändert sich dieser Faktor entsprechend – und damit auch Ihre Prämie und Ihr Versicherungsschutz. Sind Sie mit einer Erhöhung nicht einverstanden, können Sie ihr innerhalb einer festgelegten Frist widersprechen; die Versicherung läuft dann zu den bisherigen Konditionen weiter.
Häufige Fragen
Wie wird die Jahresprämie berechnet?
Die Jahresprämie ergibt sich aus der vereinbarten Grundprämie 1914 (Versicherungssumme „Wert 1914“ multipliziert mit dem Prämiensatz), multipliziert mit dem jeweils gültigen Anpassungsfaktor.
Wann und wodurch ändert sich der Anpassungsfaktor?
Der Anpassungsfaktor erhöht oder vermindert sich jeweils zum 1. Januar eines jeden Jahres. Grundlage sind der für den Monat Mai des Vorjahres veröffentlichte Baupreisindex für Wohngebäude und der für den Monat April des Vorjahres veröffentlichte Tariflohnindex für das Baugewerbe, die beide das Statistische Bundesamt bekannt gibt.
Wie werden Baupreisindex und Tariflohnindex gewichtet?
Die Änderung des Baupreisindexes wird zu 80 Prozent und die des Tariflohnindexes zu 20 Prozent berücksichtigt. Beide Indizes werden auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet, ebenso der errechnete Anpassungsfaktor.
Kann ich einer Prämienerhöhung widersprechen?
Ja. Sie können der Erhöhung innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung über die Erhöhung des Anpassungsfaktors in Textform widersprechen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung. Damit wird die Erhöhung nicht wirksam.
Was passiert nach einem Widerspruch gegen die Erhöhung?
Die Versicherung bleibt als Neuwertversicherung zur bisherigen Prämie in Kraft. Die Versicherungssumme ergibt sich aus dem „Wert 1914“ multipliziert mit 1/100 des im Mai des Vorjahres geltenden Baupreisindexes für Wohngebäude. Ein vereinbarter Unterversicherungsverzicht gilt dann nicht mehr; das Recht auf Herabsetzung der Versicherungssumme wegen erheblicher Überversicherung bleibt unberührt.
Dokumentversion: 2022.05