In der Wohngebäudeversicherung der Janitos Versicherung muss der Versicherungsnehmer vor dem Versicherungsfall bestimmte Sicherheitsvorschriften einhalten – etwa versicherte Sachen instand halten, Gebäude beheizen und kontrollieren sowie Rückstausicherungen funktionsbereit halten. Wer diese Obliegenheiten verletzt, riskiert Kündigung oder Leistungsfreiheit.
(1) Sicherheitsvorschriften
Als vertraglich vereinbarte, besondere Obliegenheiten hat der Versicherungsnehmer:
- a) die versicherten Sachen, insbesondere wasserführende Anlagen und Einrichtungen, Dächer und außen angebrachte Sachen stets in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten und Mängel oder Schäden unverzüglich beseitigen zu lassen;
- b) nicht genutzte Gebäude oder Gebäudeteile zu jeder Jahreszeit genügend häufig zu kontrollieren und dort alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen abzusperren, zu entleeren und entleert zu halten;
- c) in der kalten Jahreszeit alle Gebäude und Gebäudeteile zu beheizen und dies genügend häufig zu kontrollieren oder dort alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen abzusperren, zu entleeren und entleert zu halten;
- d) zur Vermeidung von Überschwemmungs- bzw. Rückstauschäden:
- aa) bei rückstaugefährdeten Räumen Rückstausicherungen funktionsbereit zu halten und
- bb) Abflussleitungen auf dem Versicherungsgrundstück freizuhalten.
(2) Folgen der Obliegenheitsverletzung
Verletzt der Versicherungsnehmer eine der in Nr. 1 genannten Obliegenheiten, ist der Versicherer unter den in Abschnitt B § 8 Nr. 1 b) und Nr. 3 beschriebenen Voraussetzungen zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei.
Was bedeutet das konkret?
Als Versicherungsnehmer wird von Ihnen erwartet, dass Sie Ihr Gebäude und seine Anlagen in gutem Zustand halten und Schäden zügig beheben lassen. Ungenutzte Gebäude sollten regelmäßig kontrolliert und in der kalten Jahreszeit beheizt oder wasserfrei gehalten werden. Außerdem sollen Vorkehrungen gegen Wasser- und Rückstauschäden getroffen werden. Halten Sie diese Pflichten nicht ein, kann das Auswirkungen auf den Versicherungsschutz und den Vertrag haben.
Häufige Fragen
Welche Pflichten habe ich in der kalten Jahreszeit?
In der kalten Jahreszeit sind alle Gebäude und Gebäudeteile zu beheizen und dies genügend häufig zu kontrollieren. Alternativ sind dort alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen abzusperren, zu entleeren und entleert zu halten.
Was gilt für nicht genutzte Gebäude oder Gebäudeteile?
Nicht genutzte Gebäude oder Gebäudeteile sind zu jeder Jahreszeit genügend häufig zu kontrollieren. Dort sind alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen abzusperren, zu entleeren und entleert zu halten.
Was muss ich zur Vermeidung von Rückstauschäden tun?
Bei rückstaugefährdeten Räumen sind Rückstausicherungen funktionsbereit zu halten. Außerdem sind Abflussleitungen auf dem Versicherungsgrundstück freizuhalten.
Was passiert, wenn ich diese Obliegenheiten verletze?
Bei Verletzung einer der genannten Obliegenheiten ist der Versicherer unter den in Abschnitt B § 8 Nr. 1 b) und Nr. 3 beschriebenen Voraussetzungen zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei.