Wer bei der Janitos Versicherung eine Wohngebäudeversicherung abschließt und dasselbe Interesse zusätzlich bei einem weiteren Versicherer gegen dieselbe Gefahr absichert, muss dies unverzüglich anzeigen. Hier erfahren Sie, welche Anzeigepflichten gelten, welche Folgen eine Verletzung hat und wie Haftung und Entschädigung bei einer Mehrfachversicherung geregelt sind.
(1) Anzeigepflicht
Wer bei mehreren Versicherern ein Interesse gegen dieselbe Gefahr versichert, ist verpflichtet, dem Versicherer die andere Versicherung unverzüglich mitzuteilen.
In der Mitteilung sind anzugeben:
- der andere Versicherer
- die Versicherungssumme
(2) Rechtsfolgen der Verletzung der Anzeigepflicht
Verletzt der Versicherungsnehmer die Anzeigepflicht (siehe Nr. 1) vorsätzlich oder grob fahrlässig, ist der Versicherer unter den in Abschnitt B § 8 beschriebenen Voraussetzungen zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei.
Leistungsfreiheit tritt nicht ein, wenn der Versicherer vor Eintritt des Versicherungsfalles Kenntnis von der anderen Versicherung erlangt hat.
(3) Haftung und Entschädigung bei Mehrfachversicherung
a) Eine Mehrfachversicherung liegt vor, wenn bei mehreren Versicherern ein Interesse gegen dieselbe Gefahr versichert ist und
- die Versicherungssummen zusammen den Versicherungswert übersteigen, oder
- aus anderen Gründen die Summe der Entschädigungen, die von jedem Versicherer ohne Bestehen der anderen Versicherung zu zahlen wären, den Gesamtschaden übersteigt.
b) Die Versicherer sind in der Weise als Gesamtschuldner verpflichtet, dass jeder für den Betrag aufzukommen hat, dessen Zahlung ihm nach seinem Vertrage obliegt; der Versicherungsnehmer kann aber im Ganzen nicht mehr als den Betrag des ihm entstandenen Schadens verlangen. Satz 1 gilt entsprechend, wenn die Verträge bei demselben Versicherer bestehen.
Erlangt der Versicherungsnehmer oder der Versicherte aus anderen Versicherungsverträgen Entschädigung für denselben Schaden, so ermäßigt sich der Anspruch aus dem vorliegenden Vertrag in der Weise, dass die Entschädigung aus allen Verträgen insgesamt nicht höher ist, als wenn der Gesamtbetrag der Versicherungssummen, aus denen die Prämien errechnet wurde, nur in diesem Vertrag in Deckung gegeben worden wäre.
Bei Vereinbarung von Entschädigungsgrenzen ermäßigt sich der Anspruch in der Weise, dass aus allen Verträgen insgesamt keine höhere Entschädigung zu leisten ist, als wenn der Gesamtbetrag der Versicherungssummen in diesem Vertrag in Deck
Was bedeutet das konkret?
Wenn dasselbe Gebäude oder Interesse gleichzeitig bei mehreren Versicherern gegen dieselbe Gefahr abgesichert ist, sollten Sie das Ihrem Versicherer möglichst schnell melden und dabei den anderen Versicherer sowie die Versicherungssumme nennen. Versäumen Sie das absichtlich oder grob fahrlässig, kann der Versicherer unter bestimmten Voraussetzungen kündigen oder die Leistung ganz oder teilweise verweigern. Insgesamt bekommen Sie über alle Verträge zusammen aber nie mehr ausgezahlt, als Ihr tatsächlicher Schaden beträgt.
Häufige Fragen
Was muss ich melden, wenn ich mehrere Versicherungen für dasselbe Gebäude habe?
Sie müssen dem Versicherer die andere Versicherung unverzüglich mitteilen und dabei den anderen Versicherer sowie die Versicherungssumme angeben.
Was passiert, wenn ich die andere Versicherung nicht anzeige?
Verletzen Sie die Anzeigepflicht vorsätzlich oder grob fahrlässig, ist der Versicherer unter den in Abschnitt B § 8 beschriebenen Voraussetzungen zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei.
Bin ich trotz fehlender Anzeige geschützt, wenn der Versicherer bereits Bescheid weiß?
Leistungsfreiheit tritt nicht ein, wenn der Versicherer vor Eintritt des Versicherungsfalles Kenntnis von der anderen Versicherung erlangt hat.
Wann liegt eine Mehrfachversicherung vor?
Eine Mehrfachversicherung liegt vor, wenn dasselbe Interesse bei mehreren Versicherern gegen dieselbe Gefahr versichert ist und die Versicherungssummen zusammen den Versicherungswert übersteigen oder aus anderen Gründen die Summe der Entschädigungen den Gesamtschaden übersteigt.
Bekomme ich bei mehreren Verträgen mehr Geld ausgezahlt?
Nein. Die Versicherer haften als Gesamtschuldner, der Versicherungsnehmer kann aber im Ganzen nicht mehr als den Betrag des ihm entstandenen Schadens verlangen.
Dokumentversion: 2022.05