Endet die Wohngebäudeversicherung der Janitos Versicherung vorzeitig, steht dem Versicherer nur der Prämienanteil für den Zeitraum des bestehenden Versicherungsschutzes zu. Was bei Widerruf, Rücktritt, Anfechtung oder fehlendem versicherten Interesse gilt, erfahren Sie hier im Detail.
(1) Allgemeiner Grundsatz
- a) Im Falle der vorzeitigen Vertragsbeendigung steht dem Versicherer nur derjenige Teil der Prämie zu, der dem Zeitraum entspricht, in dem der Versicherungsschutz bestanden hat.
- b) Fällt das versicherte Interesse nach dem Beginn der Versicherung weg, steht dem Versicherer die Prämie zu, die er hätte beanspruchen können, wenn die Versicherung nur bis zu dem Zeitpunkt beantragt worden wäre, zu dem der Versicherer vom Wegfall des Interesses Kenntnis erlangt hat.
(2) Prämie oder Geschäftsgebühr bei Widerruf, Rücktritt, Anfechtung und fehlendem versicherten Interesse
a) Widerruf:
Übt der Versicherungsnehmer sein Recht aus, seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen, hat der Versicherer nur den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil der Prämien zu erstatten. Voraussetzung ist, dass der Versicherer in der Belehrung über das Widerrufsrecht, über die Rechtsfolgen des Widerrufs und den zu zahlenden Betrag hingewiesen und der Versicherungsnehmer zugestimmt hat, dass der Versicherungsschutz vor Ende der Widerrufsfrist beginnt.
Ist die Belehrung nach Satz 2 unterblieben, hat der Versicherer zusätzlich die für das erste Versicherungsjahr gezahlte Prämie zu erstatten; dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer Leistungen aus dem Versicherungsvertrag in Anspruch genommen hat.
b) Rücktritt des Versicherers:
Wird das Versicherungsverhältnis durch Rücktritt des Versicherers beendet, weil der Versicherungsnehmer Gefahrumstände, nach denen der Versicherer vor Vertragsannahme in Textform gefragt hat, nicht angezeigt hat, so steht dem Versicherer die Prämie bis zum Wirksamwerden der Rücktrittserklärung zu.
Wird das Versicherungsverhältnis durch Rücktritt des Versicherers beendet, weil die einmalige oder die erste Prämie nicht rechtzeitig gezahlt worden ist, so steht dem Versicherer eine angemessene Geschäftsgebühr zu.
c) Anfechtung wegen arglistiger Täuschung:
Wird das Versicherungsverhältnis durch Anfechtung des Versicherers wegen arglistiger Täuschung beendet, so steht dem Versicherer die Prämie bis zum Wirksamwerden der Anfechtungserklärung zu.
d) Fehlendes versichertes Interesse:
Der Versicherungsnehmer ist nicht zur Zahlung der Prämie verpflichtet, wenn das versicherte Interesse bei Beginn der Versicherung nicht besteht, oder wenn das Interesse bei einer Versicherung, die für ein künftiges Unternehmen oder für ein anderes künftiges Interesse genommen ist, nicht entsteht. Der Versicherer kann jedoch eine angemessene Geschäftsgebühr verlangen.
Hat der Versicherungsnehmer ein nicht bestehendes Interesse in der Absicht versichert, sich dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist der Vertrag nichtig. Dem Versicherer steht in diesem Fall die Prämie bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem er von den die Nichtigkeit begründenden Umständen Kenntnis erlangt.
Was bedeutet das konkret?
Endet Ihr Vertrag vor dem regulären Ablauf, zahlen Sie grundsätzlich nur für die Zeit, in der Sie tatsächlich Versicherungsschutz hatten. Je nach Grund der Beendigung – etwa Widerruf, Rücktritt, Anfechtung oder fehlendes versichertes Interesse – gelten unterschiedliche Regelungen dazu, welcher Prämienanteil dem Versicherer zusteht und ob eine Geschäftsgebühr anfällt. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die oben genannten Bestimmungen.
Häufige Fragen
Muss ich die volle Prämie zahlen, wenn mein Vertrag vorzeitig endet?
Nein. Bei vorzeitiger Vertragsbeendigung steht dem Versicherer nur derjenige Teil der Prämie zu, der dem Zeitraum entspricht, in dem der Versicherungsschutz bestanden hat.
Was passiert mit der Prämie, wenn ich innerhalb von 14 Tagen widerrufe?
Der Versicherer hat nur den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil der Prämien zu erstatten. Fehlt eine ordnungsgemäße Belehrung, ist zusätzlich die für das erste Versicherungsjahr gezahlte Prämie zu erstatten – es sei denn, es wurden Leistungen aus dem Vertrag in Anspruch genommen.
Welche Prämie steht dem Versicherer bei einem Rücktritt zu?
Tritt der Versicherer wegen nicht angezeigter Gefahrumstände zurück, steht ihm die Prämie bis zum Wirksamwerden der Rücktrittserklärung zu. Erfolgt der Rücktritt wegen nicht rechtzeitiger Zahlung der einmaligen oder ersten Prämie, steht ihm eine angemessene Geschäftsgebühr zu.
Muss ich zahlen, wenn kein versichertes Interesse besteht?
Besteht das versicherte Interesse bei Beginn nicht oder entsteht es bei einem künftigen Unternehmen bzw. Interesse nicht, sind Sie nicht zur Prämienzahlung verpflichtet. Der Versicherer kann jedoch eine angemessene Geschäftsgebühr verlangen.
Was gilt bei Anfechtung wegen arglistiger Täuschung?
Wird der Vertrag durch Anfechtung des Versicherers wegen arglistiger Täuschung beendet, steht dem Versicherer die Prämie bis zum Wirksamwerden der Anfechtungserklärung zu.