Die Hausratversicherung der Janitos Versicherung schützt im Tarif Hausratversicherung Basic gegen Diebstahl und böswillige Beschädigung auf dem Grundstück des Versicherungsortes – von Wäsche und Bekleidung über Garteninventar, Gartentechnik, Markisen und Überwachungsanlagen bis zu Waschmaschinen aus Gemeinschaftsräumen – sowie Wäsche und Bekleidung auf Urlaubsreisen, jeweils begrenzt auf 1 % der Versicherungssumme je Versicherungsfall.
Wäsche und Bekleidung auf dem Grundstück des Versicherungsortes
Mitversichert ist der Diebstahl sowie die vorsätzliche, böswillige Zerstörung oder Beschädigung (inkl. Graffiti) von Wäsche und Bekleidung, die sich innerhalb des Grundstücks, auf dem die versicherte Wohnung liegt, befindet.
Es sind nur Wäsche und Bekleidungsstücke versichert, die Eigentum des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person sind.
Die Entschädigung für den Versicherungsschutz ist je Versicherungsfall auf 1 % der Versicherungssumme begrenzt.
Versicherte Sachen auf dem Grundstück des Versicherungsortes
Mitversichert ist der Diebstahl sowie die vorsätzliche, böswillige Zerstörung oder Beschädigung (inkl. Graffiti) von:
- a) beweglichem Garteninventar (z. B. Gartenmöbel, Grills etc.)
- b) Gartengeräten (z. B. Gartenschere, Schaufel etc.)
- c) von Gartentechnik (Mähroboter, Aufsitzrasenmäher, etc.)
- d) fest verankerten Gartenskulpturen
- e) Spielfahrzeugen (z. B. Roller, Laufräder, GoKarts etc.)
Der Versicherungsschutz gemäß a) bis e) besteht nur innerhalb des Grundstücks, auf dem die versicherte Wohnung liegt.
Kein Versicherungsschutz besteht gemäß Ziff. 2.2.1 e) für versicherungs- bzw. zulassungspflichtige Spielfahrzeuge, sowie für Spielfahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h.
Die Gesamtentschädigung für Sachen gemäß a) bis e) ist je Versicherungsfall auf 1 % der Versicherungssumme begrenzt.
Markisen, Antennenanlagen und Überwachungsanlagen auf dem Grundstück des Versicherungsortes
Mitversichert ist der Diebstahl sowie die vorsätzliche, böswillige Zerstörung oder Beschädigung (inkl. Graffiti) von:
- a) Markisen
- b) Antennenanlagen
- c) technischen, optischen und akustischen Überwachungsanlagen bzw. Sicherheitselektronik
Der Versicherungsschutz gemäß a) bis c) besteht nur innerhalb des Grundstücks, auf dem die versicherte Wohnung liegt.
Die Gesamtentschädigung für Sachen gemäß a) bis c) ist je Versicherungsfall auf 1 % der Versicherungssumme begrenzt.
Diebstahl und böswillige Beschädigung von Waschmaschinen und Wäschetrocknern aus Gemeinschaftsräumen auf dem Grundstück des Versicherungsortes
Mitversichert ist der Diebstahl sowie die vorsätzliche, böswillige Zerstörung oder Beschädigung (inkl. Graffiti) von Waschmaschinen und Wäschetrocknern aus Gemeinschaftsräumen.
Der Versicherungsschutz besteht nur innerhalb des Grundstücks, auf dem die versicherte Wohnung liegt.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 1 % der Versicherungssumme begrenzt.
Wäsche und Bekleidung während einer Urlaubsreise
Mitversichert ist der Diebstahl sowie die vorsätzliche, böswillige Zerstörung oder Beschädigung (inkl. Graffiti) von Wäsche und Bekleidung, die sich während einer Urlaubsreise befindet:
- auf Balkonen, Loggien oder Terrassen von Hotelzimmern,
- innerhalb des Grundstücks einer Ferienwohnung oder eines Ferienhauses oder
- innerhalb des Grundstücks eines offiziellen Campingplatzes.
Als Urlaubsreise gilt jede privat veranlasste Abwesenheit von der versicherten Wohnung für die Dauer von mindestens 2 Übernachtungen.
Es sind nur Wäsche und Bekleidungsstücke versichert, die Eigentum des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person sind.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 1 % der Versicherungssumme begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Der Tarif erweitert den Schutz auf Gegenstände, die nicht in der Wohnung, sondern draußen auf dem eigenen Grundstück stehen – etwa Gartenmöbel, Gartentechnik, Markisen oder eine im Freien aufgehängte Wäsche. Auch Waschmaschinen und Wäschetrockner aus Gemeinschaftsräumen sind einbezogen. Zusätzlich ist Wäsche und Bekleidung auch dann geschützt, wenn Sie im Urlaub sind. Für jede dieser Erweiterungen gilt eine Obergrenze von 1 % der Versicherungssumme pro Schadenfall.
Häufige Fragen
Welche Gegenstände auf dem Grundstück sind mitversichert?
Mitversichert sind Wäsche und Bekleidung, bewegliches Garteninventar, Gartengeräte, Gartentechnik, fest verankerte Gartenskulpturen, Spielfahrzeuge, Markisen, Antennenanlagen, Überwachungsanlagen bzw. Sicherheitselektronik sowie Waschmaschinen und Wäschetrockner aus Gemeinschaftsräumen – jeweils gegen Diebstahl sowie vorsätzliche, böswillige Zerstörung oder Beschädigung (inkl. Graffiti).
Wie hoch ist die Entschädigung begrenzt?
Die Entschädigung ist für die genannten Bereiche jeweils auf 1 % der Versicherungssumme je Versicherungsfall begrenzt.
Sind Spielfahrzeuge uneingeschränkt versichert?
Nein. Kein Versicherungsschutz besteht gemäß Ziff. 2.2.1 e) für versicherungs- bzw. zulassungspflichtige Spielfahrzeuge sowie für Spielfahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h.
Was gilt als Urlaubsreise?
Als Urlaubsreise gilt jede privat veranlasste Abwesenheit von der versicherten Wohnung für die Dauer von mindestens 2 Übernachtungen. Geschützt ist dann Wäsche und Bekleidung auf Balkonen, Loggien oder Terrassen von Hotelzimmern, innerhalb des Grundstücks einer Ferienwohnung oder eines Ferienhauses sowie innerhalb des Grundstücks eines offiziellen Campingplatzes.
Wessen Wäsche und Bekleidung ist versichert?
Versichert sind nur Wäsche und Bekleidungsstücke, die Eigentum des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person sind.
Inhalte aus: Dokumentversion: 2024.07